Numeri 35New International Version

Städte für die Leviten

35 Auf den Ebenen Moabs, am Jordan gegenüber von Jericho,(A) sprach der Herr zu Mose: 2 „Befiehl den Israeliten, den Leviten Städte zu geben, in denen sie wohnen sollen(B) von dem Erbteil, das die Israeliten besitzen werden. Und gib ihnen Weideland(C) um die Städte herum. 3 Dann werden sie Städte haben, in denen sie wohnen können, und Weideland für ihr Vieh und alle anderen Tiere.(D)

4 „Das Weideland um die Städte, die du den Leviten gibst, soll tausend Ellen von der Stadtmauer entfernt sein. 5 Außerhalb der Stadt sollen sie zweitausend Ellen(E) im Osten, zweitausend im Süden, zweitausend im Westen und zweitausend im Norden messen, wobei die Stadt in der Mitte liegt. Diese Fläche soll den Städten als Weideland dienen.(F)

Städte der Zuflucht(G)

6 Sechs der Städte, die du den Leviten gibst, sollen Zufluchtsstädte sein, in die jemand fliehen kann, der jemanden getötet hat.(H) Außerdem sollst du ihnen zweiundvierzig andere Städte geben. 7 Alles in allem sollst du den Leviten achtundvierzig Städte mit ihren Weideplätzen geben. 8 Die Städte, die du den Leviten von dem Land gibst, das die Israeliten besitzen, sollen im Verhältnis zu dem Erbe eines jeden Stammes gegeben werden: Nimm viele Städte von einem Stamm, der viele hat, aber wenige von einem, der wenige hat.“(I)

9 Da sprach der Herr zu Mose: 10 „Sprich zu den Israeliten und sage zu ihnen: ‚Wenn ihr über den Jordan nach Kanaan geht,(J) 11 wählt euch einige Städte als Zufluchtsorte aus, in die jemand fliehen kann, der aus Versehen(K) jemanden getötet hat(L). 12 Sie sollen Zufluchtsorte vor dem Rächer sein,(M) damit jemand, der des Mordes angeklagt ist,(N) nicht stirbt, bevor er vor der Gemeinde vor Gericht steht.(O) 13 Diese sechs Städte, die du gibst, sollen deine Zufluchtsstädte sein.(P) 14 Gib drei auf dieser Seite des Jordans und drei in Kanaan als Zufluchtsstädte. 15 Diese sechs Städte sollen ein Zufluchtsort sein für die Israeliten und für die Ausländer, die unter ihnen wohnen, damit jeder, der aus Versehen einen anderen getötet hat, dorthin fliehen kann.

16 „‚Wenn jemand jemanden mit einem eisernen Gegenstand tödlich schlägt, so ist er ein Mörder; der Mörder soll getötet werden.(Q) 17 Oder wenn jemand einen Stein in der Hand hält und jemanden damit tödlich schlägt, so ist er ein Mörder; der Mörder soll getötet werden. 18 Oder wenn jemand einen hölzernen Gegenstand in der Hand hält und jemandem damit einen tödlichen Schlag versetzt, so ist er ein Mörder; der Mörder soll getötet werden. 19 Der Bluträcher(R) soll den Mörder töten; wenn der Rächer über den Mörder kommt, soll er ihn töten.(S) 20 Wenn jemand in böser Absicht einen anderen stößt oder absichtlich etwas nach ihm wirft(T), so dass er stirbt, 21 oder wenn jemand aus Feindschaft einen anderen mit der Faust schlägt, so dass er stirbt, so soll er getötet werden;(U) er ist ein Mörder. Der Bluträcher(V) soll den Mörder töten, wenn sie sich treffen.

22 „Wenn aber jemand ohne Feindschaft einen anderen plötzlich stößt oder unabsichtlich(W) mit etwas bewirft 23 oder, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen lässt, der schwer genug ist, um ihn zu töten, und er stirbt, dann soll 24 die Versammlung(X) zwischen dem Angeklagten und dem Bluträcher nach diesen Vorschriften richten, weil der andere kein Feind war und kein Schaden beabsichtigt war. 25 Die Gemeinde muss den des Mordes Beschuldigten vor dem Bluträcher schützen und den Beschuldigten in die Stadt zurückschicken, in die er geflohen ist. Dort soll der Angeklagte bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters,(Y) der mit dem heiligen Öl gesalbt wurde(Z).(AA)

26 „‚Wenn aber der Angeklagte jemals die Grenzen der Stadt der Zuflucht, in die er geflohen ist, überschreitet 27 und der Bluträcher ihn außerhalb der Stadt findet, kann der Bluträcher den Angeklagten töten, ohne sich des Mordes schuldig zu machen. 28 Die Angeklagten müssen bis zum Tod des Hohenpriesters in der Zufluchtsstadt bleiben; erst nach dem Tod des Hohenpriesters dürfen sie auf ihren eigenen Grund und Boden zurückkehren.

29 „‚Dies soll für euch Gesetzeskraft(AB) haben für alle kommenden Generationen,(AC) wo immer ihr lebt.(AD)

30 „‚Wer einen Menschen tötet, soll nur auf Grund der Aussage von Zeugen als Mörder hingerichtet werden. Aber niemand soll auf das Zeugnis eines einzigen Zeugen hin hingerichtet werden.(AE)

31 „‚Nimm kein Lösegeld(AF) für das Leben eines Mörders an, der den Tod verdient. Sie sollen getötet werden.

32 „‚Nimm kein Lösegeld für jemanden an, der in eine Stadt der Zuflucht geflohen ist, und erlaube ihm, zurückzukehren und auf seinem eigenen Land zu leben, bevor der Hohepriester stirbt.

33 „‚Verunreinige nicht das Land, in dem du bist. Blutvergießen verunreinigt das Land,(AG) und das Land, auf dem Blut vergossen wurde, kann nicht gesühnt werden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. 34 Verunreinigt nicht das Land,(AH) in dem ihr lebt und in dem ich wohne,(AI) denn ich, der Herr, wohne unter den Israeliten.'“

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