Elizabeth Hurleys Sohn setzt sich im Erbstreit durch

Damian Hurley, Sohn der Schauspielerin Elizabeth Hurley und des amerikanischen Geschäftsmanns Steve Bing, hat sich in einem Rechtsstreit um sein Erbe von seinem Großvater, dem Multimilliardär Peter Bing, durchgesetzt. Anfang dieses Jahres reichte der Treuhänder von Peters Treuhandvermögen beim Bezirksgericht von Los Angeles eine Klage ein, um die Bedeutung des Begriffs „Enkelkinder“ im Treuhandvermögen zu klären. Auslöser für die Klage war eine Anfrage von Steves anderem Kind, Kira Kerkorian Bing, die Steve mit der Tennisspielerin Lisa Bonder teilt.

In seiner eidesstattlichen Erklärung behauptet Peter, dass seine 1980er Treuhandfonds nur künftigen Enkeln zugute kommen sollten, die in jungen Jahren von Steve oder seiner Tochter Mary geboren oder adoptiert wurden und „von Kindern als Teil ihrer Familien aufgezogen wurden“. Er betonte weiter, dass er nicht glaubte, dass seine Treuhandfonds „einer unehelichen Person zugute kommen würden, es sei denn, diese Person hat als Minderjähriger für einen beträchtlichen Zeitraum als reguläres Mitglied im Haushalt des leiblichen Elternteils gelebt, der ein Kind von … ist“. Er erklärt ferner, dass seine Absichten zum Zeitpunkt der Errichtung seines Trusts mit dem California Probate Code, Abschnitt 21115, übereinstimmen, der derzeit die Frage der Erbrechte außerehelicher Kinder in Bezug auf seine Trusts von 1980 regelt. Da Peter behauptet, er habe Damian oder Kira nie kennengelernt und keiner von beiden habe als Minderjähriger regelmäßig mit Steve in dessen Haushalt gelebt (er behauptet auch, Steve habe Damian nie kennengelernt), betrachtet er keinen von ihnen als seinen Begünstigten.

Gericht sieht keine Mehrdeutigkeit in der Verwendung des Begriffs „Enkelkind“

Nach den in der letzten Woche eingereichten Gerichtsunterlagen hat Richter Daniel Juarez den Antrag des Treuhänders abgelehnt und entschieden, dass „hier keine Mehrdeutigkeit in der Verwendung des Begriffs „Enkelkind“ durch den Trust besteht.“ Er zitierte die Rechtsprechung, um die gut dokumentierte Regel zu stützen, dass „Testamente zwar in Übereinstimmung mit der Absicht des Erblassers auszulegen sind, dass aber die Absicht, die durch die Worte des Testaments selbst ausgedrückt wird, zum Tragen kommen muss und nicht irgendeine unausgesprochene Absicht, die im Kopf des Erblassers existiert haben mag“. Er stellte fest, dass Peters restriktive Auslegung unangemessen ist.

Steve war offenbar auf der Seite seiner Kinder, denn die Daily Mail berichtete, dass er „seinen Vater beschuldigte, sich mit seiner Schwester Mary ‚abgesprochen‘ zu haben, um ‚eine massive Geldbeschaffung zu orchestrieren‘, die seinen Kindern schaden, aber ihre eigenen bereichern würde.“ Steve soll den Richter auch gebeten haben, seine Schwester zu „bestrafen“, was, wäre es durchgesetzt worden, ihre Kinder vollständig enterbt hätte (es ist unklar, ob dieser Antrag auf einer Nichtangriffsklausel beruhte).

Eine kurze Geschichte des Erbrechts

Es mag zwar fair erscheinen, wenn ein Erblasser entscheidet, welches seiner Enkelkinder er als Begünstigten ansieht, insbesondere in Situationen, in denen er keine Beziehung zu dem betreffenden Enkelkind hatte, doch muss eine solche Absicht in den eigentlichen Planungsdokumenten deutlich gemacht werden.

Unter dem Gewohnheitsrecht hatten uneheliche Kinder keine Erbrechte durch einen der beiden Elternteile, da die Gesellschaft und das Gesetz eine traditionelle Familie, d. h. eine durch Heirat gegründete Familie, schätzten. Nach modernem Recht ist es jedoch in allen US-Bundesstaaten möglich, dass ein außereheliches Kind erben kann, auch wenn die meisten Bundesstaaten dem Vater nicht automatisch ein Erbrecht einräumen. In der Regel ist ein Nachweis der Vaterschaft erforderlich, entweder durch eine Anerkennung des Vaters oder durch einen DNA-Test, um diese Rechte zu begründen. Viele Staaten haben auch Gesetze erlassen, nach denen davon ausgegangen wird, dass jede Bezugnahme auf Kinder, die in einem Testament nicht näher definiert sind, sowohl eheliche als auch „uneheliche Kinder“, einschließlich adoptierter Kinder, unabhängig von ihrer Beziehung zum Vater umfasst.

Planung für die Zukunft

Angesichts der modernen Familien unserer heutigen Gesellschaft und der gesetzlichen Vermutung, dass der Begriff „Kind“ oder „Enkelkind“ in einem Testament oder einem anderen Planungsdokument im Allgemeinen außereheliche und adoptierte Kinder einschließt, „müssen Nachlassplaner anfangen, Situationen wie die vorliegende zu berücksichtigen“, sagt Louis S. Harrison, Partner bei Harrison & Held, LLP in Chicago. Diskrepanzen wie im Fall Bing, ob ein uneheliches biologisches Kind bei einem Elternteil leben muss, um als Enkelkind zu gelten, werden in der Regel nicht mit den Kunden besprochen, fügte Harrison hinzu, aber vielleicht ist es an der Zeit, dass die Planer anfangen, Entwürfe zu erstellen, die dieser modernen Sichtweise Rechnung tragen.

Da außereheliche Geburten in der heutigen Welt viel häufiger vorkommen und neue Technologien nicht-traditionelle Formen der Kinderzeugung ermöglichen, wie z.B. posthum geborene Kinder durch Verwendung von genetisch gespeichertem Material usw., wird es immer wichtiger, genauer zu definieren, wen der Kunde als „Kind“ oder „Enkelkind“ betrachtet. Wäre seine angebliche Absicht in Peters ursprünglicher Treuhandurkunde ausdrücklich festgehalten worden, hätte es keine Rolle gespielt, welche seiner Enkelkinder er als Begünstigte ansieht.

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