Was sind die häufigsten Arten von Begegnungen mit der Polizei?

Begegnungen zwischen Polizei und Bürgern können einen unvorbereitet treffen und überraschen, wenn man es am wenigsten erwartet. Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person, z. B. ein Freund oder ein geliebter Mensch, von der Polizei angehalten und anschließend verhaftet wurden, finden Sie im Folgenden einige grundlegende Informationen zu diesen Arten von Begegnungen:

Zuallererst sollten Sie den Unterschied zwischen den drei Arten von Polizeibegegnungen kennen und wissen, welche Rechte Ihnen die Verfassung der Vereinigten Staaten verleiht.

Es gibt drei Arten von polizeilichen Begegnungen:

  1. Eine einvernehmliche Begegnung
  2. Eine Anhaltung zu Ermittlungszwecken
  3. Eine Festnahme

Ein Überblick über einvernehmliche Begegnungen

Eine einvernehmliche Begegnung liegt vor, wenn jemand von einem Polizeibeamten angesprochen wird und der Polizeibeamte sich auf ein Gespräch einlässt. Der Beamte kann nach dem Führerschein oder einem anderen Ausweis fragen, wie er es auch bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle tun würde.

Eine einvernehmliche Begegnung beinhaltet keine polizeilichen Befehle, keine körperlichen Maßnahmen, keine physische Gewalt und kein Licht/Sirene. Eine einvernehmliche Begegnung kann unabhängig davon stattfinden, ob eine Straftat begangen wurde oder ob überhaupt ein Verdacht auf eine Straftat besteht.

Bei einer einvernehmlichen Begegnung haben Sie immer das Recht, die Beantwortung von Fragen zu verweigern, die Ihnen die Polizei stellt.

Darüber hinaus haben Sie während eines Consensual Encounters das Recht zu:

  • den Bereich zu verlassen oder wegzugehen
  • sich gegenüber den Beamten nicht auszuweisen
  • den Polizeibeamten mitzuteilen, dass Sie nicht mit ihnen sprechen möchten

Sie können die Situation einschätzen und beurteilen, ob ein Polizeibeamter eine einvernehmliche Begegnung oder vielleicht eine formellere Ermittlungskontrolle beginnt, indem Sie Folgendes berücksichtigen: Würde sich eine durchschnittliche, vernünftige Person in dieser Situation frei fühlen, zu gehen?

Eine ganze Reihe von Menschen würde sich definitiv nicht frei fühlen, zu gehen, wenn ein Polizeibeamter in einer befehlenden Art und Weise Fragen stellt oder wenn mehrere Beamte um sie herum versammelt sind. Vergessen Sie nie, dass Sie immer fragen können: „Darf ich gehen?“ Ein Polizeibeamter muss Ihnen sagen, dass es Ihnen freisteht zu gehen, wenn er keinen wirklichen Grund hat, Sie festzuhalten.

Wenn ein Polizeibeamter seine Befehlsgewalt auf eine Art und Weise ausübt, die die Bewegungsfreiheit der Person so einschränkt, dass die meisten vernünftigen Menschen sich gezwungen sehen würden, den Beamten Folge zu leisten, ist aus der einvernehmlichen Begegnung nun eine tatsächliche Polizeikontrolle geworden.

Ein Überblick über das Anhalten zu Ermittlungszwecken

Eine weitere Art der Begegnung ist das Anhalten zu Ermittlungszwecken, auch bekannt als Festnahme oder Terry Stop, wobei sich letzteres auf den Rechtsfall Terry v. Ohio, 392 U.S. 1 (1968) bezieht. In der Rechtssache Terry gegen Ohio entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Polizei eine Person kurzzeitig festhalten kann, wenn sie den begründeten Verdacht hat, dass die Person in kriminelle Aktivitäten verwickelt sein könnte.

Das Wort, auf das man sich hier konzentrieren muss, ist „begründeter Verdacht“.

Die Polizei kann eine Person nicht rechtmäßig festhalten, wenn kein „begründeter Verdacht“ besteht, dass eine Straftat bereits begangen wurde, im Gange ist oder begangen werden soll.

Wenn Sie glauben, dass ein Polizeibeamter Sie im Rahmen einer Untersuchung anhält, gehen Sie nicht weg von dem Beamten. Bei einer Polizeikontrolle haben Sie nicht das Recht, wegzulaufen oder sich zu weigern, sich auszuweisen. Sie haben jedoch immer noch das Recht, dem Beamten mitzuteilen, dass Sie nicht mit ihm sprechen wollen, und das ist natürlich Ihr Recht nach dem fünften Verfassungszusatz, zu schweigen, das Ihnen von der Verfassung der Vereinigten Staaten gewährt wird.

Die Rechte nach dem vierten Verfassungszusatz kommen auch bei einer Kontrolle zu Ermittlungszwecken zum Tragen; diese Art der Kontrolle erfordert den Nachweis eines gut begründeten, eindeutigen Verdachts auf eine kriminelle Handlung.

Der begründete Verdacht eines Beamten für eine solche Anhaltung hängt von der Gesamtheit der Umstände in diesem Moment ab, aber ein einfacher Verdacht oder ein Bauchgefühl (Ahnung), dass ein Verbrechen stattgefunden hat oder stattfinden könnte, reicht niemals als Grund aus, um die Rechte eines Bürgers zu verletzen.

Einfach gesagt, ist es für jeden Polizeibeamten absolut gesetzeswidrig, eine wie auch immer geartete Polizeikontrolle durchzuführen, ohne dass ein rationaler und realer Verdacht auf eine kriminelle Aktivität besteht.

Eine andere von der Polizei angewandte Technik ist als „Stop and Frisk“ bekannt, bei der es sich um eine Art von Festnahme handelt. Bei dieser Art der Festnahme kann ein Polizeibeamter möglicherweise Ihre Kleidung „filzen“, wenn er glaubt, dass Sie irgendwelche Waffen bei sich tragen. Und wenn der Beamte bei der „Durchsuchung“ einen Gegenstand ertastet und Grund zu der Annahme hat, dass es sich dabei um Schmuggelware handelt, kann er rechtmäßig mit einer vollständigen Durchsuchung Ihrer Person beginnen, da in dieser Situation nun ein „wahrscheinlicher Grund“ vorliegt, d. h. es gibt einen wahrscheinlichen Grund, Sie zu durchsuchen.

Nach dieser Festnahme ist der Polizeibeamte gesetzlich verpflichtet, Sie entweder freizulassen oder, wenn ein hinreichender Grund vorliegt, Sie zu verhaften.

Übersicht über eine Verhaftung

Die Verhaftung ist die letzte und schwerwiegendste Stufe.

Um eine Verhaftung vorzunehmen, hält ein Polizeibeamter eine Person körperlich fest oder macht von seiner Befugnis Gebrauch, um deutlich zu zeigen, dass die Person nicht frei ist. Um eine Verhaftung vorzunehmen, muss ein hinreichender Verdacht auf eine Straftat vorliegen.

Es ist wichtig, sich auf diese Worte zu konzentrieren: hinreichender Verdacht.

Die Rechtsnorm im Gesetz lautet „hinreichender Verdacht“, und somit muss ein hinreichender Verdacht vorliegen, um eine Verhaftung vorzunehmen, eine Durchsuchung von Personen oder Sachen durchzuführen oder einen Haftbefehl zu erwirken. Der hinreichende Verdacht ist ein wesentlich strengerer Standard als der einfache „begründete Verdacht“ und erfordert, dass Fakten oder Beweise vorgelegt werden, die eine vernünftige Person zu der Annahme veranlassen könnten, dass eine Person tatsächlich ein Verbrechen begangen hat.

Es gibt ein paar besondere Umstände, unter denen ein Polizeibeamter eine Verhaftung ohne Haftbefehl vornehmen kann, und zwar folgende:

  • Es liegt ein aktueller Haftbefehl vor, der noch in Kraft ist, und der Polizeibeamte hat Kenntnis von diesem Haftbefehl, auch wenn er sich im Besitz eines anderen Polizeibeamten befinden könnte.
  • Eine Straftat wurde begangen, und der Polizeibeamte hat einen triftigen Grund zur Annahme, dass der Beschuldigte die Straftat begangen hat.
  • Ein Vergehen oder eine Straftat wird tatsächlich in Gegenwart des Beamten begangen; der Beamte ist also Zeuge davon.

Denken Sie immer daran: Wenn Sie verhaftet werden oder gerade verhaftet worden sind, versuchen Sie, so entspannt wie möglich zu bleiben, auch wenn es eine stressige Situation ist. Widersetzen Sie sich niemals einem Polizeibeamten. Dies könnte Ihre Sicherheit gefährden und dem Polizeibeamten eine weitere Gelegenheit geben, Ihnen weitere Vorwürfe zu machen. Denken Sie aber immer daran, dass Sie das Recht haben zu schweigen und einen Anwalt hinzuzuziehen.

Nach Ihrer Festnahme wird der Polizeibeamte Sie in Gewahrsam nehmen und in das örtliche Bezirksgefängnis einliefern oder Ihnen eine Benachrichtigung für Ihren zukünftigen Gerichtstermin ausstellen.

Überlassen Sie uns die weitere Vorgehensweise. Rufen Sie die Anwaltskanzlei Sahn an, wenn Sie verhaftet wurden oder das Gefühl haben, dass Ihre Rechte verletzt wurden.

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