Der Oberste Gerichtshof besteht derzeit aus neun Richtern: einem Obersten Richter und acht Beisitzern. Die Anzahl der Richter wird vom Kongress festgelegt, und die eigentlichen Richter werden vom Präsidenten ernannt. Seit 2010 ist John G. Roberts Jr. der Oberste Richter. Die wichtigsten Bedingungen für die Amtsausübung finden sich in Artikel III, Abschnitt 1 der Verfassung: „Die Richter, sowohl der obersten als auch der untergeordneten Gerichte, üben ihr Amt bei guter Führung aus und erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung, die während ihres Verbleibs im Amt nicht vermindert werden darf.“
Nach Artikel II Abschnitt 2 der Verfassung der Vereinigten Staaten hat der Oberste Gerichtshof folgende Befugnisse: „Die richterliche Gewalt erstreckt sich auf alle Rechtsfälle, die sich aus dieser Verfassung, den Gesetzen der Vereinigten Staaten und den Verträgen ergeben, die unter ihrer Autorität geschlossen wurden oder geschlossen werden;-auf alle Fälle, die Botschafter, andere öffentliche Minister und Konsuln betreffen;-auf alle Fälle der Admiralität und der maritimen Jurisdiktion;-für Streitigkeiten, an denen die Vereinigten Staaten als Partei beteiligt sind; – für Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Staaten; – zwischen einem Staat und Bürgern eines anderen Staates; – zwischen Bürgern verschiedener Staaten; – zwischen Bürgern desselben Staates, die Anspruch auf Ländereien erheben, die ihnen von verschiedenen Staaten gewährt wurden, sowie zwischen einem Staat oder seinen Bürgern und ausländischen Staaten, Bürgern oder Untertanen.“