Parenting Plan
State of ______________
PARENTING PLAN
Dieser Parenting Plan (diese „Vereinbarung“) wird an diesem ______ Tag von _______________, 20______, (das „Datum des Inkrafttretens“) von und zwischen:
erster Elternteil: ________________________ , wohnhaft in ________________________________ _______________________ („Erster Elternteil“) und
Zweiter Elternteil: ________________________ , wohnhaft in ______________________________ _______________________ („Zweiter Elternteil“).
Wobei die Parteien: (Zutreffendes ankreuzen)
☐ Minderjährige Kinder haben. Die Eltern sind Eltern oder Erziehungsberechtigte des/der folgenden minderjährigen Kindes/Kinder:
- ________________________ , geboren __________________________ ; und
- ________________________ , geboren __________________________ ; und
- ________________________ , geboren __________________________ ; und
- ________________________ , geboren __________________________ ; und
☐ Sie erwarten ein Kind. Die Parteien erwarten __________ Kind(er), das/die am
____________________, 20______ geboren wird/werden,
das/die Kind(er) wird/werden im Folgenden kollektiv als „minderjähriges Kind“ bezeichnet; und
Wobei es der Wunsch und die Absicht der Parteien ist, dass die Betreuung und das Sorgerecht für das/die minderjährige(n) Kind(er) durch diese Vereinbarung endgültig festgelegt werden.
DARUM akzeptieren der erste Elternteil und der zweite Elternteil aus freien Stücken und in vollem Umfang die Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrages, und in Anbetracht der hierin enthaltenen Versprechen und gegenseitigen Verpflichtungen sowie anderer guter und wertvoller Erwägungen, die hier nicht ausdrücklich dargelegt sind, vereinbaren die Parteien hiermit Folgendes:
- Rechtliches Sorgerecht für das minderjährige Kind (bitte eines ankreuzen)
☐ Der erste Elternteil hat das rechtliche Sorgerecht. Die Parteien vereinbaren, dass der erste Elternteil das alleinige Sorgerecht für das minderjährige Kind hat und in allen Angelegenheiten, die die Erziehung des minderjährigen Kindes betreffen, einschließlich Gesundheit, medizinische und zahnärztliche Versorgung, Erziehung, Religion, Urlaub, Reisen und Wohlfahrt, frei entscheiden kann.
☐ Der zweite Elternteil hat das Sorgerecht. Die Parteien vereinbaren, dass der zweite Elternteil das alleinige Sorgerecht für das minderjährige Kind hat und in allen Angelegenheiten, die die Erziehung des minderjährigen Kindes betreffen, einschließlich Gesundheit, medizinische und zahnärztliche Versorgung, Bildung, Religion, Urlaub, Reisen und Wohlfahrt, frei entscheiden kann.
☐ Gemeinsames Sorgerecht. Die Parteien sind sich einig, dass es im besten Interesse des minderjährigen Kindes ist, dass die Parteien die elterliche Verantwortung teilen. Jede Partei erkennt an, dass die andere Partei das Recht hat, sich an allen wichtigen Angelegenheiten, die die Erziehung des minderjährigen Kindes betreffen, einschließlich Gesundheit, Wohlergehen und Bildung, zu beteiligen. In diesem Sinne vereinbaren die Parteien, dass sie das gemeinsame Sorgerecht für das minderjährige Kind haben und dass alle Entscheidungen in Bezug auf die Gesundheit, die medizinische und zahnärztliche Versorgung, die Erziehung, die Religion, die Ferien, die Reisen, das Wohlergehen und andere Aspekte der Erziehung des minderjährigen Kindes auf einer gemeinsamen Entscheidungsgrundlage getroffen werden.
- Physisches Sorgerecht für das minderjährige Kind.(Kreuzen Sie eines an)
☐ Der erste Elternteil hat das physische Sorgerecht. Die Parteien vereinbaren, dass der erste Elternteil das primäre physische Sorgerecht für das minderjährige Kind hat, vorbehaltlich des Besuchsrechts des zweiten Elternteils, wie hierin festgelegt.
Besuchsrecht des minderjährigen Kindes (bitte ankreuzen)
☐ Ungeachtet der hierin enthaltenen Bestimmungen hat der zweite Elternteil das Recht, das minderjährige Kind zu besuchen. Die Vereinbarung der Parteien bezüglich des Besuchs und der Aufteilung der Zeit mit dem minderjährigen Kind ist in der beigefügten Anlage A ausführlicher dargelegt.
☐ Der zweite Elternteil hat KEIN Recht auf Besuch des minderjährigen Kindes.
Transportkosten (bitte ankreuzen)
☐ Der erste Elternteil trägt die Transportkosten für alle Besuche.
☐ Der zweite Elternteil trägt die Transportkosten für alle Besuche.
☐ Die Parteien teilen sich die Transportkosten für alle Besuche zu gleichen Teilen.
☐ Nicht zutreffend.
☐ Der zweite Elternteil hat das Sorgerecht. Die Parteien vereinbaren, dass der zweite Elternteil das primäre physische Sorgerecht für das minderjährige Kind hat, vorbehaltlich des Besuchsrechts des ersten Elternteils, wie hierin festgelegt.
Besuch des minderjährigen Kindes (bitte ankreuzen)
☐ Ungeachtet der hierin enthaltenen Bestimmungen hat der erste Elternteil das Recht, das minderjährige Kind zu besuchen. Die Vereinbarung der Parteien über den Besuch und die Aufteilung der Zeit mit dem minderjährigen Kind ist in der beigefügten Anlage A ausführlicher dargelegt.
☐ Der erste Elternteil hat KEIN Recht auf Besuch des minderjährigen Kindes.
Transportkosten (bitte ankreuzen)
☐ Der erste Elternteil trägt die Transportkosten für alle Besuche.
☐ Der zweite Elternteil kommt für alle Transportkosten im Zusammenhang mit allen Besuchen auf.
☐ Die Parteien teilen sich die Transportkosten im Zusammenhang mit allen Besuchen zu gleichen Teilen.
☐ Nicht anwendbar.
☐ Gemeinsames Sorgerecht. Vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen vereinbaren die Parteien, dass sie das gemeinsame Sorgerecht für das minderjährige Kind ausüben.
Betreuungszeitplan (bitte ankreuzen)
☐ Die Vereinbarung der Parteien über die zeitliche Aufteilung des minderjährigen Kindes ist in der beigefügten Anlage A ausführlicher dargelegt.
☐ Nicht zutreffend.
Umzug (bitte ankreuzen)
☐ Nicht zutreffend.
☐ Der erste Elternteil darf ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des zweiten Elternteils oder eine gerichtliche Anordnung nicht mit dem minderjährigen Kind aus dem derzeitigen Wohnsitzbezirk umziehen, aus welchem Grund auch immer.
☐ Der zweite Elternteil darf ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des ersten Elternteils oder eine gerichtliche Anordnung den derzeitigen Wohnort des minderjährigen Kindes nicht verlassen.
Steuererklärungen
Die Parteien vereinbaren, dass (bitte ankreuzen) ☐ der erste Elternteil ☐ der zweite Elternteil das minderjährige Kind in seinen Steuererklärungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene angeben wird.
- 3.Elterliche Rechte und Pflichten (bitte ankreuzen)
☐ Nicht zutreffend.
☐ (bitte ankreuzen, wenn eine Partei das gemeinsame Sorgerecht für das Kind hat ODER wenn Besuchsrecht besteht.)
Die Parteien vereinbaren das Folgende in Bezug auf die Betreuung des minderjährigen Kindes durch jede Partei: (Kreuzen Sie alle zutreffenden Punkte an)
☐ Im Falle eines Notfalls, einer schweren Krankheit oder eines Unfalls oder anderer Umstände, die die Gesundheit und das allgemeine Wohlergehen des minderjährigen Kindes ernsthaft beeinträchtigen, benachrichtigt die Partei, die das minderjährige Kind zu diesem Zeitpunkt in Besitz oder unter Kontrolle hat, unverzüglich die andere Partei von diesen Umständen. Die Partei, die benachrichtigt wird, hat sofortigen Zugang zu dem minderjährigen Kind und/oder das Recht auf telefonische Kommunikation mit dem minderjährigen Kind.
☐ Im Falle eines medizinischen Notfalls, und nur in einem solchen, erkennt jede Partei an, dass sie volles Vertrauen in die Fähigkeit der anderen Partei hat, eine einseitige Entscheidung für das Wohl des minderjährigen Kindes zu treffen, die ansonsten eine gemeinsame Entscheidung der Parteien wäre.
☐ Beide Parteien sind berechtigt, an besonderen Aktivitäten teilzunehmen, an denen das minderjährige Kind beteiligt ist, wie religiöse Aktivitäten, Schulprogramme, Sportveranstaltungen und andere außerschulische Aktivitäten und Programme sowie wichtige gesellschaftliche Ereignisse, an denen das minderjährige Kind beteiligt ist oder sein könnte.
☐ Keine der Parteien darf die Ausübung des Rechts auf Umgang mit dem minderjährigen Kind durch die andere Partei in irgendeiner Weise behindern, behindern oder stören, und keine der Parteien darf zu irgendeinem Zeitpunkt die andere Partei in irgendeiner Weise verunglimpfen oder kritisieren, noch darf sie dies der anderen Partei in Gegenwart des minderjährigen Kindes erlauben. Jede Partei erklärt sich ferner damit einverstanden, in keiner Weise zu versuchen, eine unharmonische Atmosphäre für das minderjährige Kind zu schaffen.
☐ Jede Partei hat das Recht auf vollständige und detaillierte Informationen von allen Kinderärzten, Ärzten, Zahnärzten, Beratern oder Spezialisten, die das minderjährige Kind aus irgendeinem Grund behandeln, und auf schriftliche Anfrage mit Kopien aller Berichte, die der anderen Partei gegeben wurden. Jede Partei hat das Recht auf vollständige und detaillierte Informationen von allen Lehrern, Schulen, Ferienlagern oder anderen Einrichtungen, die das Kind besucht oder mit denen es in irgendeiner Weise in Verbindung steht.
☐ Sonstiges: ________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
- 4.Krankenversicherung des minderjährigen Kindes (bitte ankreuzen)
☐ Der erste Elternteil muss die bestehende Krankenversicherung für das minderjährige Kind aufrechterhalten. Der zweite Elternteil hat das Recht, jährlich eine Bestätigung über den Stand der Versicherung direkt vom Versicherungsträger zu erhalten.☐ Der zweite Elternteil unterhält eine bestehende Krankenversicherung für das minderjährige Kind. Die Parteien teilen sich zu gleichen Teilen die Kosten für die Aufrechterhaltung der bestehenden Krankenversicherung für das minderjährige Kind.
Alle angemessenen Kosten, die nicht abgedeckt sind, werden (bitte ankreuzen) ☐ zu gleichen Teilen zwischen den Parteien geteilt ☐ vom ersten Elternteil bezahlt ☐ vom zweiten Elternteil bezahlt.
- 5.Schulkosten des minderjährigen Kindes (bitte ankreuzen)
☐ Nicht zutreffend.
☐ Für den Fall, dass die Parteien übereinstimmen, dass es im besten Interesse des minderjährigen Kindes ist, eine Privatschule zu besuchen, vereinbaren die Parteien, dass in Ermangelung einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung, (bitte ankreuzen)
☐ jede Partei zu gleichen Teilen ☐ Erster Elternteil ☐ Zweiter Elternteil für alle angemessenen Kosten einer solchen Privatschule verantwortlich ist. Die Parteien vereinbaren ☐ zu gleichen Teilen ☐ Der erste Elternteil ist verantwortlich für ☐ Der zweite Elternteil ist verantwortlich für die Kosten der Studiengebühren, der angemessenen Unterbringung, der Verpflegung, der Reisen und aller angemessenen vereinbarten Darlehen im Zusammenhang mit der College-Ausbildung des minderjährigen Kindes. Diese Verpflichtung besteht so lange, bis das Kind sein Studium an der gewählten Hochschule abgeschlossen hat und alle Schulden vollständig beglichen sind, oder bis zum Ablauf von fünf (5) Jahren, je nachdem, was zuerst eintritt.
- 6.Unterhalt für das Kind (bitte ankreuzen)
☐ Nicht zutreffend.
☐ Die Parteien vereinbaren, dass der erste Elternteil dem zweiten Elternteil den Betrag von $______________ pro Monat als Unterhalt für das Kind zahlen wird. Der Kindesunterhalt wird direkt an den zweiten Elternteil gezahlt, beginnend mit ____________________, 20______ und wird am ersten Tag jedes Monats danach gezahlt.
☐ Die Parteien vereinbaren, dass der zweite Elternteil an den ersten Elternteil die Summe von $______________ pro Monat als und für den Kindesunterhalt zahlen wird. Der Unterhalt für das Kind wird direkt an den ersten Elternteil gezahlt, beginnend mit ____________________, 20______ und am ersten Tag jedes folgenden Monats.
Staatliche Unterhaltsrichtlinien für Kinder (bitte ankreuzen)
☐ Die Höhe des Unterhalts für das Kind wurde in Übereinstimmung mit den anwendbaren staatlichen Unterhaltsrichtlinien für Kinder festgelegt.
☐ Beide Parteien bestätigen, dass sie vollständig über ihre Rechte nach staatlichem Recht informiert sind und die Höhe des Unterhalts für das Kind einvernehmlich vereinbart wurde, obwohl sie von den anwendbaren staatlichen Unterhaltsrichtlinien für Kinder abweicht. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarte Höhe des Kindesunterhalts dem Wohl des minderjährigen Kindes entspricht.
Die Parteien erkennen an, dass die Vereinbarung über den Kindesunterhalt erst dann rechtsverbindlich ist, wenn sie durch einen Gerichtsbeschluss bestätigt wurde.
- Verzicht auf Zahlung durch den Gerichtsvollzieher.(Bitte ankreuzen)
☐ Nicht zutreffend.
☐ Beide Parteien verzichten auf die Teilnahme an einem anwendbaren Zentralverwahrungs-Zahlungsprogramm oder auf die Zahlung von Kindesunterhalt über einen Gerichtsbediensteten, ein Direkteinzahlungsprogramm oder eine andere dritte Einrichtung (die „Zentralverwahrungsstelle“); dementsprechend müssen die Zahlungen nicht über die Zentralverwahrungsstelle erfolgen und werden direkt an die dazu berechtigte Partei geleistet. Im Falle der Verspätung von Zahlungen oder anderer Schwierigkeiten der empfangenden Partei kann jede Partei nachträglich beim Zentralverwahrer beantragen, die Teilnahme zu aktivieren und Unterhaltszahlungen über den Zentralverwahrer zu leiten, falls dies notwendig wird, um die hierunter geleisteten Zahlungen zu sichern oder zu erhalten.
- 8.Die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten, die in dieser Vereinbarung vorgesehen sind, können nicht in einem Konkurs entlastet werden.
- 9.Rechtliche Zusicherungen.Jede Partei hatte die Möglichkeit, sich bei der Aushandlung dieser Vereinbarung von einem unabhängigen Anwalt ihrer Wahl beraten zu lassen. Jede Partei hat den Sachverhalt vollständig verstanden und ist über ihre Rechte und Pflichten umfassend informiert worden.
- 10.Gebühren und Kosten.Jede Partei trägt die alleinige Verantwortung für ihre jeweiligen Anwaltsgebühren und -kosten, die durch die Aushandlung dieser Vereinbarung entstanden sind. Sollte jedoch eine der Parteien einen oder mehrere Anwälte beauftragen, um ihre Interessen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung einzutreiben oder durchzusetzen oder zu schützen, so hat die obsiegende Partei Anspruch auf Zahlung aller Kosten und Ausgaben für eine solche Eintreibung, Durchsetzung oder einen solchen Schutz, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren.
- 11.Unentgeltliche und freiwillige Vollstreckung. Die Vertragsparteien erklären, dass sie die in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen vollständig gelesen und verstanden haben und dass sie diese Vereinbarung für fair, gerecht und angemessen halten. Jede Partei unterzeichnet diese Vereinbarung frei und freiwillig, ohne unzulässige Beeinflussung, Betrug, geheime Absprachen oder falsche Angaben, und beabsichtigt, durch sie gebunden zu sein.
- 12.Weitere Zusicherungen. Jede Partei ist verpflichtet, alle Urkunden, Papiere oder Dokumente auszufertigen, zu bestätigen oder zu übergeben, Informationen zu liefern oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen angemessenerweise erforderlich sind.
- 13.Änderungen und Ergänzungen.Diese Vereinbarung kann nur durch eine von den Parteien ordnungsgemäß unterzeichnete schriftliche Vereinbarung oder durch ein zuständiges Gericht geändert oder modifiziert werden oder als geändert oder modifiziert gelten.
- 14.Kein Verzicht. Ein nicht schriftlicher Verzicht einer der Parteien auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder auf ein Recht oder eine Option im Rahmen dieser Vereinbarung ist nicht maßgeblich und hindert die betreffende Partei nicht daran, diese Bestimmung, dieses Recht oder diese Option später durchzusetzen. Das Versäumnis einer Partei, in einem oder mehreren Fällen auf der strikten Erfüllung einer der Bedingungen oder Bestimmungen dieser Vereinbarung durch die andere Partei zu bestehen, ist nicht als Verzicht auf eine solche Bedingung oder Bestimmung für die Zukunft auszulegen, sondern diese bleibt in vollem Umfang in Kraft.
- 15. Geltendes Recht: Diese Vereinbarung wird gemäß den Gesetzen des Staates _________________ ausgelegt und geregelt.
- 16. Meinungsverschiedenheiten. (Eines ankreuzen)
☐ Zunächst Schlichtung. Die Parteien vereinbaren, dass für den Fall, dass es notwendig wird, diese Vereinbarung oder eine ihrer Bestimmungen durchzusetzen, die Parteien zunächst versuchen werden, die Angelegenheit mit einem zertifizierten Mediator zu schlichten, dem beide Parteien zustimmen können. Sollten die Parteien nicht in der Lage sein, die Angelegenheit zu schlichten, steht es jeder Partei frei, die Durchsetzung dieser Vereinbarung vor dem zuständigen Gericht zu beantragen.
☐ Ergreifen Sie zuerst rechtliche Schritte. Sollte es notwendig werden, diese Vereinbarung oder eine ihrer Bestimmungen durchzusetzen, steht es jeder Partei frei, die Durchsetzung dieser Vereinbarung vor dem zuständigen Gericht zu beantragen.
- 17. Anwaltshonorare. (Zutreffendes ankreuzen)
☐ Nicht zutreffend.
☐ Wenn eine der Parteien Klage erhebt, um ihre Rechte aus dieser Vereinbarung durchzusetzen, ist die obsiegende Partei berechtigt, von der anderen Partei die ihr im Zusammenhang mit der Klage und einem etwaigen Rechtsbehelf entstandenen Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) zu erstatten.
- 18. Diese Vereinbarung oder eine Kopie davon kann von jeder Partei in dieser Sache als Beweismittel vorgelegt werden, und das Gericht wird ersucht, sie zum Bestandteil jeder endgültigen Anordnung oder jedes endgültigen Urteils in dieser Sache zu machen.
- 19. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und sind weiterhin gültig, rechtmäßig und durchsetzbar, als ob die ungültigen, rechtswidrigen oder nicht durchsetzbaren Teile nicht in diese Vereinbarung aufgenommen worden wären.
- 20.Gegenseitige Freistellung: Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, stellt jede Partei die andere Partei von allen Ansprüchen, fälligen Forderungen, Schulden, Rechten oder Klagegründen aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig bis zum Datum dieser Vereinbarung frei.
- 21: Die Überschriften der Abschnitte in dieser Vereinbarung dienen nur zu Referenzzwecken und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung, den Aufbau oder die Auslegung einer Bestimmung dieser Vereinbarung.
- 22: Rechtsnachfolger und Abtretungen. Diese Vereinbarung ist für die Parteien und ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter, Erben, Verwalter, Testamentsvollstrecker, Nachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und kommt ihnen zugute.
- 23.Gesamte Vereinbarung.Diese Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien, die hiermit anerkennen, dass es keine anderen Zusicherungen, Gewährleistungen, Vereinbarungen oder Absprachen gab und gibt als die, die in dieser Vereinbarung ausdrücklich dargelegt sind.
- 24. ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
ZU URKUND DESSEN haben die Vertragsparteien diese Vereinbarung am Tag des Inkrafttretens unterzeichnet.
Erster Elternteil Unterschrift | Erster Elternteil Vollständiger Name |
Zweiter Elternteil Unterschrift | Zweiter Elternteil Vollständiger Name |
Unterzeichnet in Gegenwart von:
Erster Zeuge
________________________ | ________________________ |
Erster Zeuge Unterschrift | (Datum) |
________________________ | ________________________ |
Name des ersten Zeugen | |
________________________________________________ | |
Adresse des ersten Zeugen | |
________________________________________________ | |
Erster Zeuge Stadt, State and Zip Code |
Second Witness
________________________ | ________________________ |
Second Witness Signature | (date) |
________________________ | ________________________ |
Second Witness Name | |
________________________________________________ | |
Second Witness Address | |
________________________________________________ | |
Second Witness City, State and Zip Code |
NOTARY ACKNOWLEDGEMENT
State of _________________ )
) (Siegel)
County of _________________ )
Die vorstehende Urkunde wurde vor mir am ______ Tag des _______________, 20______, von dem Unterzeichner, ________________________, bestätigt, der mir persönlich bekannt ist oder von dem mir hinreichend nachgewiesen wurde, dass er die Person ist, deren Name in dieser Urkunde unterschrieben ist.
Unterschrift
Notar
Mein Auftrag läuft aus: ________________
Staat von _________________ )
) (Siegel)
Landkreis _________________ )
Die vorstehende Urkunde wurde vor mir am ______ Tag des _______________, 20______, von dem Unterzeichner ________________________ bestätigt, der mir persönlich bekannt ist oder von dem mir hinreichend nachgewiesen wurde, dass er die Person ist, deren Name in dieser Urkunde unterschrieben ist.
Unterschrift
Notar
Mein Auftrag läuft ab: ________________
ANHANG A
Besuchsregelung
(zu verwenden, wenn nur ein Elternteil das physische Sorgerecht für das minderjährige Kind hat)
Die Parteien haben sich auf folgende Besuchsregelung geeinigt:
- Allgemeines: Das Wort „minderjähriges Kind“ gilt auch für alle Kinder der Parteien.
- Wochentage: (Zutreffendes ankreuzen)
☐ Erster Elternteil ☐ Zweiter Elternteil hat das Recht auf unbeaufsichtigten nächtlichen wochentäglichen Umgang mit dem minderjährigen Kind jeden: (Zutreffendes ankreuzen) ☐ Montag ☐ Dienstag ☐ Mittwoch ☐ Donnerstag ☐ Freitag, mit folgenden Einschränkungen_____________________________________________________________
___________________________________________________________________________ (fakultativ).
☐ Erster Elternteil ☐ Zweiter Elternteil holt das Kind in der Schule ab und bringt es am nächsten Morgen in die Schule zurück.
III. Wochenenden: (Zutreffendes ankreuzen)
☐ Der erste Elternteil ☐ der zweite Elternteil hat Anspruch auf: (Zutreffendes ankreuzen)
☐ Wochenendbesuche mit dem minderjährigen Kind der Parteien.
☐ Abwechselnde Wochenendbesuche mit dem minderjährigen Kind der Parteien.
☐ Sonstiges: ____________________________________________________________________
Die Wochenendbesuche finden von ______:______ AM/PM am (Check one) ☐ Freitag ☐ Samstag
☐ Sonntag bis ______:______ AM/PM am (Check one) ☐ Freitag ☐ Samstag ☐ Sonntag statt.
- Feiertage:(Zutreffendes ankreuzen)
Erster Elternteil/zweiter Elternteil übt seine/ihre Ferienbesuchszeiten mit dem minderjährigen Kind wie folgt aus:
- ☐ Erster Elternteil ☐ Zweiter Elternteil hat das minderjährige Kind jedes Jahr an den folgenden Feiertagen:
☐ Neujahrstag
☐ Martin Luther King Day
☐ President’s Day
☐ Spring Break
☐ Ostern
☐ Muttertag
☐ Memorial Day
☐ Vatertag
☐ Sommerferien
☐ 4. Juli
☐ Labor Day
☐ Columbus Day
☐ Veteran’s Day
☐ Thanksgiving
☐ Winterferien
☐ Heiligabend
☐ Weihnachtstag
☐ Silvester
☐ Geburtstag des Kindes
☐ Geburtstag der Mutter
☐ Geburtstag des Vaters
☐ Sonstiges: __________________________
- ☐ Erster Elternteil ☐ Zweiter Elternteil hat das minderjährige Kind jedes ODD nummerierte Jahr für die folgenden Feiertage:
☐ Neujahrstag
☐ Martin Luther King Day
☐ President’s Day
☐ Spring Break
☐ Ostern
☐ Muttertag
☐ Memorial Day
☐ Vatertag
☐ Sommerferien
☐ 4. Juli
☐ Labor Day
☐ Columbus Day
☐ Veteran’s Day
☐ Thanksgiving
☐ Winterferien
☐ Heiligabend
☐ Weihnachtstag
☐ Silvester
☐ Geburtstag des Kindes
☐ Geburtstag der Mutter
☐ Geburtstag des Vaters
☐ Sonstiges: __________________________
- ☐ Erster Elternteil ☐ Zweiter Elternteil hat das minderjährige Kind in jedem GERADE nummerierten Jahr an den folgenden Feiertagen:
☐ Neujahrstag
☐ Martin Luther King Day
☐ President’s Day
☐ Spring Break
☐ Ostern
☐ Muttertag
☐ Memorial Day
☐ Vatertag
☐ Sommerferien
☐ 4. Juli
☐ Labor Day
☐ Columbus Day
☐ Veteran’s Day
☐ Thanksgiving
☐ Winterferien
☐ Heiligabend
☐ Weihnachtstag
☐ Silvester
☐ Geburtstag des Kindes
☐ Geburtstag der Mutter
☐ Geburtstag des Vaters
☐ Sonstiges: __________________________
- Weitere Angaben zum Besuch: ____________________________________________________________
Die Parteien vereinbaren in gegenseitigem Einvernehmen die Abhol- und Bringzeiten für die Ferienbesuche des minderjährigen Kindes wie oben vereinbart.
- Sonstiges: Die Parteien vereinbaren, sich über die Zeiten und Daten der Besuche des Kindes bei (bitte ankreuzen) ☐ Erstem Elternteil ☐ Zweitem Elternteil, die hier nicht ausdrücklich erwähnt sind, zu verständigen.“
- Vorrecht auf Ablehnung: (Bitte ankreuzen)
☐ Für den Fall, dass der erste Elternteil nicht in der Lage ist, das minderjährige Kind während seiner geplanten Besuchszeit für einen Zeitraum von mehr als 8 Stunden zu betreuen, vereinbaren die Parteien, dass der erste Elternteil die andere Partei unverzüglich benachrichtigt und ihr das „Recht der ersten Weigerung“ einräumt, das minderjährige Kind zu betreuen. Sobald der erste Elternteil in der Lage ist, das minderjährige Kind von der anderen Partei abzuholen, holt er/sie das minderjährige Kind ab und setzt den Besuchsplan wie geplant fort.
☐ Für den Fall, dass der zweite Elternteil nicht in der Lage ist, das minderjährige Kind während seiner/ihrer geplanten Besuchszeit für einen Zeitraum von mehr als 8 Stunden zu betreuen, vereinbaren die Parteien, dass der zweite Elternteil die andere Partei unverzüglich benachrichtigt und ihr das „Recht der ersten Weigerung“ einräumt, das minderjährige Kind zu betreuen. Sobald der zweite Elternteil in der Lage ist, das minderjährige Kind von der anderen Partei abzuholen, holt er/sie das minderjährige Kind ab und setzt den Besuchsplan wie geplant fort.
VII. Sonstiges: __________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
EXHIBIT A
Besuchsplan
(zu verwenden, wenn die Eltern das Sorgerecht für das minderjährige Kind gemeinsam ausüben)
Die Parteien haben sich auf den folgenden Plan geeinigt:
- Allgemein: Das Wort „minderjähriges Kind“ gilt auch für alle Kinder der Parteien.
- Wochentage:
Der erste Elternteil hat das minderjährige Kind an den folgenden Wochentagen über Nacht: (Zutreffendes ankreuzen)
☐ Montag ☐ Dienstag ☐ Mittwoch ☐ Donnerstag ☐ Freitag, und der erste Elternteil holt das minderjährige Kind an den angegebenen Tagen von der Schule ab und bringt es am nächsten Morgen wieder zur Schule.
Der zweite Elternteil hat das minderjährige Kind an den folgenden Wochentagen über Nacht bei sich: (Zutreffendes ankreuzen)
☐ Montag ☐ Dienstag ☐ Mittwoch ☐ Donnerstag ☐ Freitag, und der zweite Elternteil holt das minderjährige Kind an den angegebenen Tagen in der Schule ab und bringt es am nächsten Morgen in die Schule zurück.
Weitere Sorgerechtsregelungen für Wochentage: _______________________________________________________
III. Wochenenden: (Kreuzen Sie eines an)
☐ Die Eltern teilen sich das Sorgerecht am Wochenende. Der erste Elternteil hat das minderjährige Kind an den Wochenenden von ______:______ AM/PM am (bitte ankreuzen) ☐ Freitag ☐ Samstag ☐ Sonntag bis ______:______ AM/PM am (bitte ankreuzen) ☐ Freitag ☐ Samstag ☐ Sonntag. Der zweite Elternteil hat das minderjährige Kind an den Wochenenden von ______:______ AM/PM am (bitte ankreuzen) ☐ Freitag ☐ Samstag ☐ Sonntag bis ______:______ AM/PM am (bitte ankreuzen) ☐ Freitag ☐ Samstag
☐ Sonntag.
☐ Die Eltern haben das Sorgerecht an abwechselnden Wochenenden. Der erste Elternteil hat das minderjährige Kind an abwechselnden Wochenenden von ______:______ AM/PM am (bitte ankreuzen) ☐ Freitag ☐ Samstag
☐ Sonntag bis ______:______ AM/PM am (bitte ankreuzen) ☐ Freitag ☐ Samstag ☐ Sonntag. Der zweite Elternteil hat das minderjährige Kind an abwechselnden Wochenenden von ______:______ AM/PM am (bitte ankreuzen)
☐ Freitag ☐ Samstag ☐ Sonntag.
- Feiertage: Die Parteien haben das minderjährige Kind an Feiertagen nach folgendem Zeitplan:
- Der erste Elternteil hat das minderjährige Kind jedes Jahr an den folgenden Feiertagen:
☐ Neujahrstag
☐ Martin Luther King Day
☐ President’s Day
☐ Spring Break
☐ Ostern
☐ Muttertag
☐ Memorial Day
☐ Vatertag
☐ Sommerferien
☐ 4. Juli
☐ Labor Day
☐ Columbus Day
☐ Veteran’s Day
☐ Thanksgiving
☐ Winterferien
☐ Heiligabend
☐ Weihnachtstag
☐ Silvester
☐ Geburtstag des Kindes
☐ Geburtstag der Mutter
☐ Geburtstag des Vaters
☐ Sonstiges: __________________________
- Der zweite Elternteil hat das minderjährige Kind jedes Jahr an den folgenden Feiertagen:
☐ Neujahrstag
☐ Martin Luther King Day
☐ President’s Day
☐ Frühjahrsferien
☐ Ostern
☐ Muttertag
☐ Memorial Day
☐ Vatertag
☐ Sommerferien
☐ 4. Juli
☐ Labor Day
☐ Columbus Day
☐ Veteran’s Day
☐ Thanksgiving
☐ Winterferien
☐ Heiligabend
☐ Weihnachtstag
☐ Silvester
☐ Geburtstag des Kindes
☐ Geburtstag der Mutter
☐ Geburtstag des Vaters
☐ Sonstiges: __________________________
- Der erste Elternteil hat das minderjährige Kind jedes ODD nummerierte Jahr und der zweite Elternteil hat das minderjährige Kind jedes EVEN nummerierte Jahr für die folgenden Feiertage:
☐ Neujahrstag
☐ Martin Luther King Day
☐ President’s Day
☐ Spring Break
☐ Ostern
☐ Muttertag
☐ Memorial Day
☐ Vatertag
☐ Sommerferien
☐ 4. Juli
☐ Labor Day
☐ Columbus Day
☐ Veteran’s Day
☐ Thanksgiving
☐ Winterferien
☐ Heiligabend
☐ Weihnachtstag
☐ Silvester
☐ Geburtstag des Kindes
☐ Geburtstag der Mutter
☐ Geburtstag des Vaters
☐ Sonstiges: __________________________
- Der erste Elternteil hat das minderjährige Kind in jedem GERADE nummerierten Jahr und der zweite Elternteil hat das minderjährige Kind in jedem UNGERADE nummerierten Jahr an den folgenden Feiertagen:
☐ Neujahrstag
☐ Martin Luther King Day
☐ President’s Day
☐ Spring Break
☐ Ostern
☐ Muttertag
☐ Memorial Day
☐ Vatertag
☐ Sommerferien
☐ 4. Juli
☐ Labor Day
☐ Columbus Day
☐ Veteran’s Day
☐ Thanksgiving
☐ Winterferien
☐ Heiligabend
☐ Weihnachtstag
☐ Silvester
☐ Geburtstag des Kindes
☐ Geburtstag der Mutter
☐ Geburtstag des Vaters
☐ Sonstiges: __________________________
- Sonstige Angaben: ____________________________________________________________
Die Parteien verpflichten sich, die Abhol- und Bringzeiten des minderjährigen Kindes in den Ferien wie oben vereinbart zu vereinbaren.
- Sonstiges: Die Parteien vereinbaren, sich gegenseitig zu beraten und die Zeiten und Daten der Besuche des Kindes zu vereinbaren, die hier nicht ausdrücklich erwähnt sind.
- Recht auf erste Ablehnung: Für den Fall, dass eine der Parteien nicht in der Lage ist, das minderjährige Kind während der geplanten Besuchszeit für einen Zeitraum von mehr als 8 Stunden zu betreuen, vereinbaren die Parteien, dass jede Partei die andere Partei unverzüglich benachrichtigt und ihr das „Recht der ersten Ablehnung“ einräumt, das minderjährige Kind zu betreuen. Sobald eine Partei in der Lage ist, das minderjährige Kind von der anderen Partei abzuholen, holt sie das minderjährige Kind ab und setzt den Besuchsplan wie geplant fort.
VII. Sonstiges: __________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
EXHIBIT B