Wenn Sie vorhaben, über Ihr Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen, benötigen Sie in den meisten Staaten eine Verkaufsgenehmigung.
Das Verfahren zum Erwerb einer Verkaufsgenehmigung ist unterschiedlich, aber im Allgemeinen erhalten Sie eine solche von der Regierungsbehörde, die die Unternehmen in Ihrem Staat reguliert.
Der Hauptgrund, warum Regierungen Verkaufsgenehmigungen verlangen, ist, dass sie die Umsatzsteuer auf Transaktionen einziehen können. Wird eine solche Genehmigung nicht eingeholt, können Strafen und Bußgelder sowie Steuernachzahlungen für frühere Verkäufe fällig werden.
Die Gesetze der einzelnen Bundesstaaten und Kommunen sind zwar unterschiedlich, doch im Folgenden finden Sie einige allgemeine Informationen zu Verkäufergenehmigungen.
Was ist eine Verkäufergenehmigung?
Eine Verkäufergenehmigung berechtigt ein Unternehmen zum Verkauf von Produkten und Dienstleistungen in dem Land, das die Genehmigung erteilt. Viele Bundesstaaten verlangen eine Verkaufsgenehmigung, ebenso wie einige lokale Behörden, darunter Landkreise und Städte.
Eine Verkaufsgenehmigung kann auch als „Umsatzsteuergenehmigung“ oder „Umsatzsteuerlizenz“ bezeichnet werden.
Brauche ich eine Verkaufsgenehmigung?
Ob Sie eine Verkaufsgenehmigung benötigen, hängt von den für Ihr Unternehmen geltenden Gesetzen ab. Schauen Sie sich die örtlichen und staatlichen Vorschriften an, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen eine Genehmigung benötigt.
Wenn Sie materielle Güter an die Öffentlichkeit verkaufen, egal ob im Groß- oder Einzelhandel, benötigen Sie wahrscheinlich eine Verkaufsgenehmigung. In einigen Bundesstaaten müssen auch Dienstleister (z. B. Rechtsanwälte, Architekten, Berater) eine Verkaufsgenehmigung einholen.
Wenn Ihre Verkaufsaktivitäten zeitlich begrenzt sind – z. B. bei Saison- oder Feriengeschäften – benötigen Sie möglicherweise eine zeitlich begrenzte Verkaufsgenehmigung.
Wenn Sie nur mit Wiederverkäufen handeln, benötigen Sie je nach den geltenden Gesetzen eine Verkaufsgenehmigung oder nicht. In einigen Bundesstaaten ist für diese Art von Verkäufen jedoch eine Wiederverkaufsbescheinigung erforderlich.
Brauche ich eine Verkäufergenehmigung für den Online-Verkauf?
Diese Frage wird heutzutage besonders häufig gestellt, da so viele Unternehmen Online-Transaktionen durchführen.
Im Allgemeinen benötigen Sie für Online-Geschäfte keine Verkäufergenehmigung, es sei denn, Sie verkaufen Produkte oder Dienstleistungen in einer regulierten Branche wie dem Gesundheitswesen. In Ihrem Bundesland und/oder in Ihrer Branche ist dies jedoch möglicherweise nicht der Fall.
Das ist ein Grund, warum es so wichtig ist, die geltenden Gesetze zu prüfen, um festzustellen, ob Sie eine Online-Verkäufergenehmigung benötigen.
Wie erhalte ich eine Verkäufergenehmigung?
Das Verfahren zur Erlangung einer Verkäufergenehmigung ist relativ einfach, auch wenn es in Ihrem Land unterschiedlich sein kann. Im Allgemeinen füllen Sie einfach einen Antrag aus und reichen ihn bei der zuständigen Behörde ein.
Das Formular finden Sie in der Regel auf der Website Ihrer örtlichen Behörde, die für die Regulierung von Unternehmen zuständig ist. Zu den Angaben, die in solchen Anträgen verlangt werden, gehören in der Regel der Name und die Adresse Ihres Unternehmens, die Sozialversicherungsnummer (SSN) oder die Arbeitgeber-Identifikationsnummer (EIN), der geschätzte monatliche Umsatz und die Namen der Lieferanten.
In den meisten Ländern können Sie das ausgefüllte Formular entweder per Post schicken oder persönlich abgeben. Möglicherweise können Sie es auch elektronisch einreichen. Die Beantragung einer Verkaufsgenehmigung ist in der Regel gebührenfrei.
Was mache ich mit meiner Verkaufsgenehmigung?
Sie sollten das physische Dokument an einer gut sichtbaren Stelle an Ihrem Geschäftssitz aushängen, damit die Öffentlichkeit es sehen kann.
Sie haben jetzt eine Genehmigungsnummer und sind bereit, die Umsatzsteuer zu erheben, wenn ein Käufer in Ihrem Geschäft einkauft.
Diese Umsatzsteuer wird vierteljährlich an den Staat abgeführt und zusammen mit den entsprechenden Steuerformularen eingereicht.