USCIS führt zweite Lotterie durch, um mehr H-1B-Fälle für das GJ 2021 auszuwählen

Das Thema

USCIS hat heute damit begonnen, Arbeitgeber und ihre Einwanderungsberater über die Ergebnisse einer zweiten Lotterie zur Auswahl der H-1B-Obergrenze für das GJ 2021 zu informieren. Arbeitgeber, deren H-1B-Registrierungen in der zweiten Ziehung ausgewählt werden, haben vom 17. August bis zum 16. November 2020 Zeit, ihre Petitionen einzureichen.

Die zweite Lotterie wird durchgeführt, weil die H-1B-Quote für das GJ 2021 von 85.000 nicht erreicht wurde. USCIS hat während der ersten Antragsperiode, die vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 lief, nicht genügend H-1B-Petitionen erhalten, um die Quote zu erfüllen.

Es ist noch nicht bekannt, wie viele zusätzliche Anmeldungen in der zweiten Ziehung ausgewählt werden. Es wird erwartet, dass USCIS eine offizielle Ankündigung der zweiten Lotterie herausgibt, in der die Anzahl der noch verfügbaren H-1B-Quotenplätze bekannt gegeben werden könnte.

Arbeitgeber müssen nichts unternehmen, um an der zweiten Lotterie teilzunehmen. USCIS wählt aus den Tausenden von H-1B-Registrierungen aus, die während des Registrierungszeitraums im März 2020 eingereicht, aber nicht in der ersten Lotterie ausgewählt wurden.

Wie kann man feststellen, ob ein Fall ausgewählt wurde

Ein Arbeitgeber, dessen Registrierung neu ausgewählt wurde, erhält eine E-Mail von USCIS, die anzeigt, dass sein Fall bearbeitet wurde. Der Arbeitgeber oder sein Berater für Einwanderungsfragen muss sich in das H-1B-Registrierungssystem einloggen und eine Auswahlmitteilung für den Fall ausdrucken. In dieser Mitteilung wird der Arbeitgeber über die Einreichungsfrist und den spezifischen USCIS-Einreichungsort informiert. Die Mitteilung muss beigefügt werden, wenn der Arbeitgeber eine vollständige H-1B Cap Petition für die Registrierung einreicht.

Fragomen beobachtet die neue FY 2021 Cap Auswahl genau und wird Updates zur Verfügung stellen, sobald mehr Informationen verfügbar sind.

Dieser Alert dient nur zu Informationszwecken. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Einwanderungsexperten, mit dem Sie bei Fragomen zusammenarbeiten.

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