Besitz von CDS mit der Absicht zu vertreiben in Oklahoma – Recht & Verteidigung

Es ist illegal, eine kontrollierte gefährliche Substanz (CDS) mit der Absicht zu besitzen, diese CDS in Oklahoma zu vertreiben. Die offizielle Definition von „Vertrieb eines CDS“ lautet: „Abgabe einer kontrollierten gefährlichen Substanz auf andere Weise als durch Verabreichung oder Abgabe“. „Ausliefern“ oder „Lieferung“ bedeutet die tatsächliche, konstruktive oder versuchte Übergabe eines CDS von einer Person an eine andere. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Vertretungsverhältnis besteht.

Es gibt keine Mindestmenge an Drogen, die für eine Anklage wegen dieses Verbrechens erforderlich ist. Die Staatsanwaltschaft muss nicht nachweisen, dass eine nachweisbare oder bestimmte verwertbare Menge eines verbotenen Betäubungsmittels im Spiel war. Die Menge der Droge muss nicht ausreichen, um eine stimulierende oder depressive Wirkung auf das Nervensystem zu erzielen. Es ist nicht erforderlich, dass ein Verkauf stattgefunden hat. Ein Verkauf gilt zwar als „Vertrieb“, aber es muss kein Geld ausgetauscht werden, um dieses Verbrechens für schuldig befunden zu werden. Daher umfasst das verbotene Verhalten nicht nur den Handel und den Verkauf, sondern auch das Teilen von Drogen mit anderen oder das Aufteilen von Drogen unter anderen Personen. Das Element der Entschädigung ist irrelevant. Die bloße Übergabe illegaler Drogen an jemanden reicht aus, um dieses Verbrechen zu begehen.

Besitz von CDS

Es muss ein wissentlicher und vorsätzlicher Besitz der illegalen Droge und die konkrete Absicht bestehen, sie zu verteilen. Zum Nachweis des Besitzes ist der tatsächliche physische Besitz einer kontrollierten Substanz nicht erforderlich. Die Staatsanwaltschaft muss lediglich den konstruktiven Besitz der Drogen nachweisen. Konstruktiver Besitz bedeutet sowohl das Wissen um das Vorhandensein der Droge als auch die Macht und die Absicht, ihren Gebrauch oder ihre Verwendung zu kontrollieren. Der Tatbestand des Besitzes ist erfüllt, wenn die Schmuggelware in Räumlichkeiten gefunden wird, die dem Angeklagten gehören und unter seiner ausschließlichen Kontrolle stehen. Der Besitz muss nicht ausschließlich sein. Es kann davon ausgegangen werden, dass jemand im „gemeinsamen Besitz“ einer Droge ist, die sich in der physischen Obhut eines Begleiters befindet, wenn die beiden absichtlich und wissentlich das Recht teilen, die Droge zu kontrollieren. Die bloße Nähe zur Schmuggelware reicht jedoch nicht aus, um die Kontrolle nachzuweisen. Unabhängig davon, ob der Staatsanwalt den alleinigen oder gemeinsamen Besitz behauptet, müssen zusätzlich zur Anwesenheit des Angeklagten an einem Ort, an dem Drogen besessen oder konsumiert werden, weitere Beweise vorgelegt werden, um die Kenntnis und Kontrolle nachzuweisen.

Die Kenntnis und das Recht des Angeklagten auf Kontrolle können durch Indizienbeweise nachgewiesen werden. Die Kenntnis und Kontrolle über eine Droge kann durch belastende Aussagen oder Verhaltensweisen des Angeklagten oder durch vorherige polizeiliche Ermittlungen nachgewiesen werden. Der Nachweis von Wissen und Kontrolle ist unzureichend, wenn der einzige Faktor neben der physischen Nähe des Angeklagten zu den Drogen darin besteht, dass sich die Drogen in einem äußerst begrenzten Bereich (z. B. in einem Auto) befanden. Neben dem Besitz muss auch die besondere Absicht des Angeklagten, die Drogen zu verteilen, nachgewiesen werden. Das Element der besonderen Absicht, die Drogen zu verteilen, ist eine Tatsachenfrage für die Geschworenen. Die Geschworenen können verschiedene Faktoren berücksichtigen, um dies festzustellen, z. B. die Menge der gefundenen Drogen, das Vorhandensein oder den Verkauf von Utensilien, einzelne Verpackungen und das Vorhandensein von Bargeld.

Penalty for Possession of a Controlled Dangerous Substance With Intent to Distribute in Oklahoma

Dieses Verbrechen ist eine Straftat. Die Strafen sind unten aufgeführt.

Jede Substanz der Liste I oder II (außer Marihuana):

Gefängniszeit Geldstrafe
Erstes Vergehen Bis zu 7 Jahren Bis zu $100,000
Zweites Vergehen Bis zu 14 Jahren Bis zu $100,000
Dritte Straftat Bis zu 20 Jahren Bis zu $100,000

Alle CDS der Listen III, IV und V, einschließlich Marihuana:

Gefängniszeit Geldstrafe
Erstvergehen Bis zu 5 Jahren Bis zu $20,000
Zweites Vergehen Bis zu 10 Jahren Bis zu $20,000
Dritte Straftat Bis zu 15 Jahren Bis zu $20,000

Besitzen mit der Absicht, ein CDS in der Nähe einer Schule, eines Parks, eines Wohnprojekts oder einer Kinderbetreuungseinrichtung

Der Besitz von CDS mit der Absicht, sie in, auf oder innerhalb eines Abstands von 2.000 Fuß zu einem Grundstück zu verteilen, auf dem sich eine öffentliche oder private Grund- oder Sekundarschule, eine öffentliche Berufsschule, eine öffentliche oder private Hochschule oder Universität oder eine andere Hochschuleinrichtung, ein Erholungszentrum oder ein öffentlicher Park, einschließlich staatlicher Parks und Erholungsgebiete, ein öffentliches Wohnbauprojekt oder eine Kinderbetreuungseinrichtung befindet, erhöht das Strafmaß drastisch. Je nach Situation verdoppelt oder verdreifacht sich die Freiheitsstrafe für die Verteilung nicht in der Nähe dieser Orte.

Jede Substanz der Liste I oder II (außer Marihuana):

Gefängniszeit Geldstrafe
Erstvergehen Bis zu 14 Jahren Bis zu $200,000
Zweites &Folgevergehen Bis zu 42 Jahren Bis zu $300,000

Alle CDS der Anhänge III, IV und V, einschließlich Marihuana:

Gefängniszeit Geldstrafe
Erstvergehen bis zu 10 Jahren bis zu $40,000
Zweites & Nachfolgendes Bis zu 30 Jahren Bis zu $60,000

Wer wegen eines zweiten und nachfolgenden Verstoßes gegen diesen Unterabschnitt verurteilt wird, hat keinen Anspruch auf eine Bewährungsstrafe, einen Strafaufschub oder eine Bewährung.

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