Die Rechtsprechung hat eindeutig festgestellt, dass Hochschulen und Universitäten ebenso wie andere staatliche Stellen das Recht und die Verantwortung haben, für Personen, die sich auf dem Universitätsgelände versammeln wollen, Beschränkungen hinsichtlich „Zeit, Ort und Art und Weise“ festzulegen. Diese Beschränkungen müssen angemessen sein und das Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung schützen, Rechte, denen sich die Western Washington University zutiefst verpflichtet fühlt.
Die Western Washington University definiert Zeit, Ort und Art und Weise als „Angemessene Beschränkungen der Ausübung von Meinungsäußerungsrechten, die in Bezug auf den Inhalt der Meinungsäußerung neutral sind und alternative Kanäle der Meinungsäußerung offen lassen.“ Siehe WAC 516-35-001 für eine vollständige Liste der Definitionen, die für die Nutzung von Universitätseigentum für die Meinungs- und Versammlungsfreiheit gelten.
Für ALLE MENSCHEN sind die öffentliche Rede- und Versammlungsfreiheit sowohl durch die Verfassung der USA als auch des Staates Washington geschützt. Allerdings dürfen Menschen nicht in den regulären Betrieb von Bildungseinrichtungen eingreifen. Je nach Zeit, Ort und Art der Veranstaltung kann es erforderlich sein, die Art oder den Raum, in dem sich die Personen versammeln, einschließlich des Außenbereichs, der für eine Veranstaltung oder programmatische Zwecke reserviert wurde, zu berücksichtigen. Wenn eine Versammlung beispielsweise übermäßig laut ist, den Weg über das Gelände blockiert oder die körperliche Sicherheit anderer gefährdet, muss die Einrichtung möglicherweise den Ort wechseln oder die störenden Aspekte der Versammlung direkter angehen.