Wisconsin Family and Medical Leave

Wie die Arbeitgeber in allen Bundesstaaten muss auch Wisconsin das Bundesgesetz über den Urlaub aus familiären und medizinischen Gründen (Family and Medical Leave Act, FMLA) befolgen, das berechtigten Arbeitnehmern erlaubt, aus bestimmten Gründen unbezahlten Urlaub zu nehmen. Sobald der FMLA-Urlaub eines Mitarbeiters beendet ist, hat der Mitarbeiter das Recht, an seinem Arbeitsplatz wieder eingestellt zu werden.

Das Gesetz von Wisconsin gibt Mitarbeitern auch das Recht, aus familiären und medizinischen Gründen Urlaub zu nehmen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf den Schutz aller anwendbaren Gesetze; wenn mehr als ein Gesetz anwendbar ist, kann der Arbeitnehmer die vorteilhaftesten Bestimmungen in Anspruch nehmen.

Federal FMLA Rights

Wisconsin-Mitarbeiter, die Anspruch haben, können bis zu 12 Wochen Urlaub für schwere gesundheitliche Erkrankungen, die Bindung mit einem neuen Kind oder die Vorbereitung auf den Militärdienst eines Familienmitglieds nehmen; mehr Urlaub steht für Mitarbeiter zur Verfügung, die sich um ein Familienmitglied kümmern müssen, das im aktiven Militärdienst schwer verletzt wurde. Ausführliche Informationen zum FMLA-Urlaub finden Sie unter Urlaub aus familiären und medizinischen Gründen.

Wer ist abgedeckt?

Arbeitgeber in Wisconsin unterliegen dem FMLA, wenn sie im laufenden oder im vorangegangenen Jahr mindestens 50 Arbeitnehmer für mindestens 20 Wochen beschäftigt haben.

Beschäftigte haben Anspruch auf FMLA-Urlaub, wenn:

  • sie mindestens ein Jahr lang für das Unternehmen gearbeitet haben
  • sie im Vorjahr mindestens 1.250 Stunden gearbeitet haben, und
  • sie an einem Standort mit mindestens 50 Beschäftigten in einem Umkreis von 75 Meilen arbeiten.

Urlaubsgründe

FMLA-Urlaub kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Arbeitnehmer eine Auszeit benötigt, um:

  • Erholung von einem schweren Gesundheitszustand
  • Pflege eines schwer erkrankten Familienmitglieds
  • Bindung mit einem neuen Kind
  • Behandlung qualifizierter Umstände, die sich aus dem Militärdienst eines Familienmitglieds ergeben, oder
  • Pflege eines Familienmitglieds, das während des aktiven Dienstes im Militär eine schwere Verletzung erlitten hat. (Weitere Informationen zu den beiden letztgenannten Arten von Urlaub finden Sie in Military Family Leave for Employees.)

Wie viel Urlaub steht zur Verfügung?

Beschäftigte in Wisconsin können innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten bis zu 12 Wochen Urlaub nehmen, um eine schwere Krankheit zu behandeln, ein neues Kind zu bekommen oder um einen qualifizierten Grund zu haben. Dieser Urlaub kann alle 12 Monate in Anspruch genommen werden, solange der Arbeitnehmer die oben erläuterten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.

Arbeitnehmer können innerhalb eines einzigen 12-Monats-Zeitraums bis zu 26 Wochen Urlaub für militärische Pflegekräfte nehmen. Dies ist jedoch ein Anspruch pro Verletzung und pro Mitglied des Militärs. Sofern nicht dasselbe Familienmitglied erneut verletzt wird oder ein anderes Familienmitglied während des aktiven Dienstes eine Verletzung erleidet, kann ein Angestellter keinen zusätzlichen Urlaub für diesen Zweck nehmen.

Rechte auf Urlaub und Wiedereinstellung

Angestellte haben das Recht, ihre Krankenversicherung während des Urlaubs fortzusetzen, und zwar zu den gleichen Kosten, die sie während ihrer Arbeit zahlen müssen. FMLA-Urlaub ist unbezahlt, aber Arbeitnehmer können berechtigt (oder verpflichtet) sein, ihren angesammelten bezahlten Urlaub während des FMLA-Urlaubs zu nutzen.

Wenn der FMLA-Urlaub eines Arbeitnehmers endet, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Wiedereinstellung in dieselbe oder eine gleichwertige Position, mit einigen Ausnahmen.

Wisconsin Family and Medical Leave Laws

Zusätzlich zu den Rechten, die durch den FMLA gewährt werden, haben Arbeitnehmer in Wisconsin das Recht auf Urlaub aus familiären und medizinischen Gründen nach staatlichem Recht

Wisconsin Family and Medical Leave

Arbeitgeber mit mindestens 50 Arbeitnehmern müssen berechtigten Arbeitnehmern Urlaub aus familiären und medizinischen Gründen gewähren, wie folgt:

  • Familienurlaub: Arbeitnehmer können bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr für die Geburt oder Adoption eines Kindes sowie bis zu zwei weitere Wochen im Kalenderjahr für die Pflege eines schwer erkrankten Familienmitglieds in Anspruch nehmen. (Schwiegereltern zählen zu den Familienmitgliedern.)
  • Krankenurlaub: Arbeitnehmer können auch bis zu zwei Wochen im Kalenderjahr für ihre eigene schwere Erkrankung in Anspruch nehmen.

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