Wann ist ein Antrag auf Sozialversicherungsleistungen zu stellen

Wann können Sie einen Antrag auf Sozialversicherungsleistungen stellen?

Anträge auf Sozialversicherungsleistungen können nur maximal vier Monate vor dem geplanten Beginn der Leistungen bearbeitet werden. Sie können also frühestens mit 61 Jahren und acht Monaten einen Antrag stellen und fünf Monate später – im Monat nach Ihrem Geburtstag – mit der ersten Zahlung rechnen. Die Leistungen werden jedoch nach jedem vollen Monat der Anspruchsberechtigung gezahlt.

Wenn Sie beispielsweise am 15. Dezember 62 Jahre alt werden, ist Ihr erster voller Monat der Anspruchsberechtigung der Januar, und Ihre Zahlung für diesen Monat erfolgt im Februar. Wenn Sie das 62. Lebensjahr bereits vollendet haben und alle anderen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können Sie noch im selben Monat mit dem Bezug von Leistungen beginnen, auch wenn Ihre erste Zahlung erst im darauffolgenden Monat erfolgt.

Key Takeaway

  • Das jüngste Alter, in dem Sie einen Antrag auf Sozialversicherungsleistungen stellen können, ist 61 Jahre und acht Monate: vier Monate, bevor Sie 62 werden.
  • Ihren ersten Sozialversicherungsscheck erhalten Sie dann fünf Monate später – im Monat nach Ihrem 62. Geburtstag.
  • Die Bearbeitung eines neuen Antrags dauert in der Regel mehrere Wochen, aber manche Anträge werden noch im selben Monat bewilligt.

Sollte ich mit der Beantragung der Sozialversicherung bis zum Erreichen des Rentenalters warten?

Wenn Sie die Sozialversicherung im Alter von 62 Jahren (dem frühesten Alter, in dem Sie Leistungen erhalten können) beantragen, erhalten Sie eine geringere Zahlung, als wenn Sie bis zum Erreichen des vollen Rentenalters warten. Für Personen, die 1960 oder später geboren sind, beträgt die Kürzung 30 %, und alle Kürzungen sind dauerhaft. Wenn Sie den Bezug Ihrer Leistungen über das volle Rentenalter hinaus hinauszögern, erhalten Sie für jedes volle Jahr, in dem Sie dies tun, eine Erhöhung um 8 %, bis Sie 70 Jahre alt sind.

8%

Der Betrag, um den sich Ihre monatliche Sozialversicherungsleistung für jedes Jahr erhöht, in dem Sie die Inanspruchnahme der Leistungen über das volle Rentenalter hinaus hinauszögern (bis Sie das 70. Lebensjahr erreichen, ab dem die Erhöhungen aufhören)

Das Antragsverfahren

Die Beantragung von Sozialversicherungsleistungen ist ein recht einfacher Vorgang. Anträge können online, telefonisch oder persönlich bei Ihrem örtlichen Sozialversicherungsamt gestellt werden (obwohl diese Ämter nur nach Terminvereinbarung und nur in „dringenden Notfällen“ geöffnet sind, wegen der COVID-19-Pandemie ab November 2020). Am bequemsten ist die Beantragung über die Online-Plattform auf der Website der Social Security Administration (SSA). Die Beantragung selbst dauert etwa 10 bis 30 Minuten und kann jederzeit zur späteren Bearbeitung gespeichert werden. Darüber hinaus kann dieser Antrag auch für die Beantragung von Medicare verwendet werden.

Im Allgemeinen wird empfohlen, den Antrag vier Monate vor dem Zeitpunkt zu stellen, ab dem Sie die Schecks erhalten möchten. Um ein schnelles und einfaches Antragsverfahren zu gewährleisten, ist es am besten, wenn Sie alle notwendigen Informationen zur Hand haben, bevor Sie beginnen. Dazu gehören u. a. die Geburts- und Heiratsdaten von Ihnen und Ihrem Ehepartner, Ihre Sozialversicherungsnummer, der Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit, Steuerinformationen, Ihr beruflicher Werdegang, militärische Unterlagen und Bankkontoinformationen für direkte Einzahlungen.

Anforderung von Dokumenten

Gelegentlich werden Dokumente angefordert, z. B. Original-Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Steuererklärungen. In der Regel setzt sich ein Bevollmächtigter mit Ihnen in Verbindung, wenn Klärungen oder zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.Ein Sachbearbeiter kann Ihnen auch mitteilen, ob Sie berechtigt sind, mehr Geld über das Konto einer anderen Person zu erhalten, z. B. eines Ehepartners, und ob eine andere Person berechtigt ist, Leistungen über Ihr Konto zu erhalten.

Wenn Sie Ihren Antrag ausgefüllt und alle erforderlichen Angaben gemacht haben, erhalten Sie eine Quittung für Ihre Unterlagen und eine Bestätigungsnummer, mit der Sie den Status Ihres Antrags nach der Einreichung online überprüfen können. Sie können auch telefonisch oder persönlich bei Ihrem örtlichen Sozialversicherungsamt nachfragen. Je nach Ihrer Situation und den erforderlichen Unterlagen kann Ihr Antrag noch im selben Monat genehmigt werden.

Ab November 2020 sind alle örtlichen Sozialversicherungsämter aufgrund der COVID-19-Pandemie nur noch nach Terminvereinbarung und nur noch in „dringenden Notfällen“ geöffnet

Zahlungspläne

Außerdem richten sich die Zahlungspläne für Leistungen jetzt nach dem Geburtsdatum. Für Personen, die zwischen dem ersten und dem 10. eines Monats geboren sind, erfolgt die Auszahlung am zweiten Mittwoch eines jeden Monats. Für diejenigen, die zwischen dem 11. und 20. geboren sind, erfolgt die Auszahlung am dritten Mittwoch des Monats. Für diejenigen, die zwischen dem 21. und 31. geboren sind, erfolgt die Zahlung am vierten Mittwoch.

Das bedeutet, dass, wenn Sie am 15. Dezember 62 Jahre alt werden, Ihre erste Zahlung am dritten Mittwoch des folgenden Februars erfolgt. Wenn Sie am 15. Dezember Geburtstag haben und bereits über 62 Jahre alt sind, sollte Ihre erste Zahlung am dritten Mittwoch des Monats erfolgen, der auf den Monat folgt, in dem Sie den Antrag stellen. Wenn Sie bereits Sozialhilfe beziehen oder sowohl Sozialhilfe als auch ergänzende Sozialhilfe (SSI) erhalten, kann es sein, dass Sie diese zu einem anderen Zeitpunkt erhalten.

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