Sie müssen sich keine Gedanken über Ihren 401(k) Unverfallbarkeitsplan machen, wenn Sie einen Beitrag zu Ihrem 401(k) Plan leisten. Ihre eigenen Beiträge verfallen nicht, wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis freiwillig oder unfreiwillig beenden. Das gilt jedoch nicht für die entsprechenden Beiträge Ihres Arbeitgebers.
Ihr Anspruch auf diese Beiträge hängt oft davon ab, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum bei Ihrem Arbeitgeber bleiben. Dieser Zeitraum kann von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein, unterliegt aber einigen Bundesvorschriften. Wenn Sie die Unverfallbarkeitsfristen und -regeln Ihres Unternehmens kennen, können Sie die Möglichkeit verringern oder sogar ausschließen, dass Sie die entsprechenden Beiträge Ihres Arbeitgebers verlieren.
Unverfallbarkeit bedeutet, dass Sie das Recht erworben haben, die entsprechenden Beiträge Ihres Arbeitgebers zu Ihrem Rentenplan zu behalten.
Was ist Unverfallbarkeit?
Unverfallbarkeit in einem Pensionsplan bedeutet, dass Sie Eigentümer der Fonds in diesem Plan sind. Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, die Beiträge zu behalten, wenn Sie die entsprechenden Beiträge Ihres Arbeitgebers erhalten haben. Sie haben den Zeitpunkt erreicht, an dem Sie Ihr Unternehmen verlassen oder entlassen werden können, aber das Geld behalten dürfen.
Beschäftigte haben immer eine 100%ige Unverfallbarkeit ihrer eigenen, vom Gehalt abgezogenen Beiträge zu einem Pensionsplan. Dasselbe Konzept gilt für SEP- und SIMPLE-Beiträge des Arbeitgebers.
Was bedeutet sofortige Unverfallbarkeit?
Nach einem Bericht von Vanguard mit dem Titel „How America Saves“ (Wie Amerika spart) bieten etwa 47 % der US-Unternehmen eine sofortige Unverfallbarkeit für entsprechende Beiträge an. Ein Arbeitnehmer, dessen Kontoguthaben sofort unverfallbar ist, besitzt es zu 100 % ab dem Zeitpunkt, an dem die Arbeitgeberbeiträge geleistet werden.
Der Arbeitgeber kann es nicht aus irgendeinem Grund zurücknehmen. Sie können heute einen Beitrag leisten, und selbst wenn Sie morgen Ihren Arbeitgeber verlassen, sind Ihre Beiträge und der Zuschuss Ihres Arbeitgebers zu 100 % unverfallbar.
Ihre Arbeitgeberbeiträge können auch zu 100 % unverfallbar sein, wenn Ihr Unternehmen einen „Safe Harbor Match“ verwendet. Dieser Teil des Unternehmensbeitrags ist dann zu 100 % unverfallbar. Auch andere Umstände können dazu führen, dass Sie sofort zu 100 % unverfallbar werden. Das Geld gehört Ihnen von Rechts wegen, wenn der Plan ausläuft oder wenn Sie das Rentenalter erreichen.
Unverfallbarkeitspläne
Obwohl einige Arbeitgeber eine sofortige Unverfallbarkeit der entsprechenden Beiträge anbieten, ist es ebenso üblich, dass ihre Vorschriften die Arbeitnehmer zwingen, die Unverfallbarkeit nach einem vorher festgelegten Zeitplan zu erreichen. So wird verhindert, dass Arbeitnehmer am Freitag kündigen und die am Donnerstag gezahlten Beiträge mitnehmen.
Es gibt zwei grundlegende Arten von Unverfallbarkeitsplänen: gestaffelte Unverfallbarkeit und Cliff Vesting.
Gestaffelte Unverfallbarkeit
Nach einem gestaffelten Unverfallbarkeitsplan werden die Beiträge Ihres Arbeitgebers zu bestimmten Jahrestagen Ihrer Beschäftigung unverfallbar, in der Regel zu 100 % nach fünf oder sechs Jahren. Ihr Plan könnte großzügiger sein als dieses Beispiel, aber dank des Rentenschutzgesetzes von 2006 kann er nicht strenger sein:
- Nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit: 0% unverfallbar
- Nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit: 20% unverfallbar
- Nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit: 40 % unverfallbar
- Nach vier Dienstjahren: 60 % unverfallbar
- Nach fünf Dienstjahren: 80 % unverfallbar
- Nach sechs Dienstjahren: 100 % unverfallbar
Unternehmen ist es gesetzlich erlaubt, zwei bis sechs Jahre zu warten, bis ein Arbeitnehmer nach diesem Schema vollständig unverfallbar ist.
Der „Cliff Vesting Schedule“
Ein „Cliff Vesting Schedule“ ist so, wie es sich anhört: Sie erhalten eine Zeit lang überhaupt keine Unverfallbarkeit, und dann, wenn Sie sich von einer Klippe stürzen, werden Sie mit einem Mal unverfallbar. Dies geschieht in der Regel nach ein bis drei Jahren der Beschäftigung.
Diese Art von Zeitplan begünstigt natürlich den Arbeitgeber. Auch hier kann der Unverfallbarkeitsplan Ihres Unternehmens großzügiger sein als dieser, aber die Unverfallbarkeit tritt zumindest so schnell ein:
- Nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit: 0 % unverfallbar
- Nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit: 0 % unverfallbar
- Nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit: 100 % unverfallbar
Eine Unverfallbarkeit von 100 % ist nach drei abgeschlossenen Beschäftigungsjahren erforderlich.
Jeder Arbeitgeber kann entweder eine Unverfallbarkeitsregelung oder eine gestaffelte Unverfallbarkeitsregelung anwenden, aber nicht beides.
Seien Sie sicher, nicht traurig
Vergewissern Sie sich, dass Sie die Unverfallbarkeitsregelung Ihres Arbeitgebers kennen, bevor Sie wichtige berufliche Entscheidungen treffen. Sparen für den Ruhestand ist wichtig, deshalb sollten Sie Ihren Arbeitsplatz nicht freiwillig aufgeben, kurz bevor Sie eine beträchtliche Summe an Arbeitgeberbeiträgen erhalten.
Natürlich gibt es immer Ausnahmen, z. B. wenn ein weitaus besseres Stellenangebot in Aussicht ist, so dass Sie auf lange Sicht besser dastehen.