Tag: cg 2038 0413

Viele CGL-Policen enthalten in der Regel einen Zusatz, der eine Klausel enthält, die einen automatischen Status als Zusatzversicherter vorsieht, ohne dass eine projektspezifische Liste mit den Namen der Zusatzversicherten vorliegt. (Siehe z. B. Formular CG 2033 0704, „Additional Insured-Owners, Lessees or Contractors – Automatic Status When Required in Construction Agreement With You“). Durch diesen Zusatz wird die Bestimmung „Wer ist versichert“ so geändert, dass „jede Person oder Organisation, für die Sie Arbeiten ausführen, als zusätzlich versichert gilt, wenn Sie und diese Person oder Organisation in einem Vertrag oder einer Vereinbarung schriftlich vereinbart haben, dass diese Person oder Organisation als zusätzlich versichert in Ihre Police aufgenommen wird“. Dies kann ein Sicherheitsmechanismus sein, wenn die vorgelagerten Vertragsparteien es versäumen, die erforderlichen schriftlichen Vermerke zu beschaffen, in denen bestimmte Parteien genannt werden. Allerdings geht das nur bis zu einem gewissen Punkt.

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