Spieltheorie

Spieltheorie – Definition

Die Spieltheorie wurde erstmals von dem in Ungarn geborenen Mathematiker und Wirtschaftswissenschaftler John von Neumann (1903-1957) auf die Wirtschaftswissenschaften angewendet.

Seine bedeutendsten Beiträge leistete er während seiner Zeit an der Princeton University, wo er zusammen mit Oskar Morgenstern die äußerst einflussreiche und bahnbrechende Theory of Games and Economic Behavior (1944) Princeton University Press verfasste.

Kurz gesagt, ist die Spieltheorie die Untersuchung der Art und Weise, wie Individuen (oder Organisationen) Strategien anwenden, um ein Ergebnis zu erzielen, das zu ihrem Vorteil ist – nämlich einen Gewinn.

Spieler, Gewinne und Strategien

Spiele haben drei wesentliche Komponenten – Spieler, Gewinne (z. B. Sieg, Niederlage, Unentschieden) und Strategien. Die Spieltheorie wurde gerade deshalb auf wirtschaftliche Transaktionen angewandt, weil wirtschaftliche Transaktionen alle drei Komponenten enthalten – Spieler, einschließlich Verbraucher und Produzenten, Auszahlungen, wie z.B. die Erzielung eines höheren Nutzens (im Falle von Verbrauchern) oder die Erzielung eines höheren Gewinns, eines größeren Marktanteils oder die Verringerung des Verlustrisikos (im Falle von Unternehmen), und Strategien, wie z.B. die Vorhersage, wie Verbraucher oder andere Unternehmen auf Entscheidungen von Unternehmen reagieren werden.

Maximax- und Maximin-Strategien

Interdependenz und Ungewissheit

Angewandt auf die Betriebswirtschaftslehre versucht die Spieltheorie, das Verhalten von voneinander abhängigen Unternehmen zu erklären, die unter unsicheren Bedingungen tätig sind. Eine besondere Anwendung in der Betriebswirtschaftslehre besteht darin, zu verstehen, wie und warum Oligopolisten bei der Verfolgung ihrer Ziele Entscheidungen treffen – z.B. ob sie konkurrieren oder kollaborieren oder ob sie ihre Preise erhöhen oder senken.

Die Spieltheorie kann auch von Regulierungsbehörden verwendet werden, um zu entscheiden, ob sie regulieren sollen, und um die wahrscheinlichen Auswirkungen von Geldbußen oder Strafen auf das Verhalten von Unternehmen zu beurteilen.

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