Veröffentlicht: 15. Dezember 2010
von Alicia Rader, CPA und Tim Ayler, CPA | Teammitglieder der Construction Services Group
Die Bilanzen vieler Bauunternehmen werden sich in den nächsten Jahren aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen ändern, die voraussichtlich an der Art und Weise vorgenommen werden, wie Leasingverträge für Buchhaltungszwecke behandelt werden. Derzeit leasen viele Unternehmen ihre Gebäude oder große Ausrüstungsgegenstände im Rahmen von Operating-Leasingverträgen. Bei Operating-Leasingverträgen wird nur der Aufwand des laufenden Jahres in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht, ohne dass sich dies auf die Bilanz auswirkt. Die Vorschriften werden wahrscheinlich 2011 fertiggestellt und zu einem späteren Zeitpunkt, wahrscheinlich am 1. Januar 2013 oder später, in Kraft treten. Die Unternehmen werden möglicherweise feststellen, dass ihre Aktiva und Passiva hochgerechnet werden, um die Änderungen zu berücksichtigen. Dies kann einige Verhandlungen zwischen Auftragnehmern und ihrer Bank in Bezug auf ihre Bankklauseln oder Gespräche mit ihrer Kautionsversicherungsgesellschaft in Bezug auf ihre Kautionskapazität erfordern.
Das International Accounting Standards Board (IASB) und das US Financial Accounting Standards Board (FASB) haben gemeinsam an Änderungen der künftigen Behandlung der Leasingbilanzierung gearbeitet. Im August 2010 wurde ein Exposure Draft zu Leasingverhältnissen veröffentlicht, der darauf abzielt, die Leasingregeln von den derzeitigen Richtlinien nach SFAS 13 zu ändern, das 1976 zusammen mit 9 Änderungen herausgegeben wurde.
Der derzeitige Ansatz zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen klassifiziert Leasingverhältnisse entweder als Operating Lease oder als Capital Lease, und je nachdem, welche Art von Leasingverhältnis berechnet wird, wird das Leasing unterschiedlich erfasst. Dies hat es den Leasinggesellschaften ermöglicht, Leasingverträge jahrelang als Operating-Leasingverhältnisse zu strukturieren, was für den Leasingnehmer von Vorteil ist. Viele Nutzer von Jahresabschlüssen haben diese Methode der Bilanzierung von Leasingverhältnissen kritisiert, weil sie ein falsches Bild von den Verbindlichkeiten eines Unternehmens und den Leasingtransaktionen vermittelt. Der von IASB und FASB vorgeschlagene Ansatz zielt daher darauf ab, diese Kritikpunkte zu minimieren und die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der meisten Leasingverhältnisse in der Bilanz korrekt abzubilden. Die vorgeschlagenen Änderungen wirken sich vor allem auf Unternehmen mit Leasingverträgen aus, die derzeit als Operating-Leasing eingestuft werden, werden aber auch Auswirkungen auf Unternehmen mit Finanzierungsleasingverträgen haben, da die Bilanzierung von Optionen, bedingten Mietzahlungen und anderen variablen Leasingkonditionen in den neuen Vorschriften behandelt wird.
Nach den neuen Bilanzierungsvorschriften für Leasingverträge werden Leasingnehmer und Leasinggeber in erster Linie bei allen Leasingverträgen einen Nutzungsrechtsansatz anwenden. Für den Leasingnehmer würde ein Vermögenswert für die Laufzeit des Nutzungsrechts und eine Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts der bestmöglichen Schätzung der erwarteten Leasingzahlungen (einschließlich der Optionen zur Verlängerung oder Beendigung des Leasingverhältnisses) ausgewiesen werden. Für den Leasinggeber wird ein Vermögenswert als Recht auf Leasingzahlungen erfasst, und je nachdem, welche Risiken oder Vorteile mit dem geleasten Vermögenswert verbunden sind, wird der Ansatz der Leistungsverpflichtung oder der Ansatz der Ausbuchung verwendet. Beim Ansatz der Leistungsverpflichtung wird eine Leasingverbindlichkeit ausgewiesen, während der Leasinggegenstand weiterhin erfasst wird. Beim Ausbuchungsansatz werden die Rechte am Leasinggegenstand, die auf den Leasingnehmer übertragen werden, ausgebucht, und es wird weiterhin ein Restwert erfasst, der das Recht auf den Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses darstellt.
Obgleich niemand vorhersagen kann, wie drastisch diese neuen Richtlinien sich auf Unternehmen auswirken werden, die langfristige Leasingverträge abschließen, könnten sie Unternehmen dazu ermutigen, ihr eigenes Gebäude oder ihre eigene Ausrüstung zu besitzen, anstatt zu leasen. Sale-Leaseback-Transaktionen könnten als weniger wünschenswert angesehen werden, wenn durch die Transaktion die Aktiva und Passiva nicht aus der Bilanz eines Unternehmens entfernt werden, außer in Fällen, in denen es mehr um den Cashflow geht.
Dies ist eine kurze Zusammenfassung eines Teils des Exposure Draft über Leasingverhältnisse. Es gibt bestimmte, weniger verbreitete Leasingverhältnisse, die im Exposure Draft nicht behandelt werden. Ein vollständiger Entwurf mit Beispielen kann unter www.ifrs.org eingesehen werden. Bis zum 15. Dezember 2010 können auf der Website Kommentare zum Exposure Draft abgegeben werden. FASB und IASB haben als Zieldatum für den endgültigen Standard den Juni 2011 genannt. Wir werden Sie über Änderungen der Vorschriften zur Leasingbilanzierung auf dem Laufenden halten, sobald diese eintreten. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen.