Q: Muss ich einen Termin vereinbaren, um eine Heiratslizenz zu erhalten?
A: Nein. Wir haben von Montag bis Freitag von 7:30 – 16:00 Uhr geöffnet. Sie müssen den Antrag im County Clerk’s in Covington, 1840 Simon Kenton Way, Covington, KY, stellen.
Q: Benötigen Sie einen Ausweis aus Kentucky, um eine Heiratslizenz zu erhalten?
A: Wir akzeptieren jeden von der Regierung ausgestellten Ausweis.
Q: Wer darf eine Eheschließung vornehmen?
A: Geistliche oder Priester, die in regelmäßiger Gemeinschaft mit einer religiösen Gesellschaft stehen;
Richter, Bezirksrichter/Exekutive, Friedensrichter;
eine religiöse Gesellschaft, die keinen Geistlichen hat und Eheschließungen am üblichen Ort der Anbetung vornimmt, wenn
beide Parteien der Gesellschaft angehören.
KRS-Kapitel 402 enthält weitere Informationen über die Gesetze zur Erteilung von Ehelizenzen.
Wir können Ihre Zeremonie nicht im County Clerk’s Office durchführen.
Q: Müssen Geistliche verpflichtet werden?
A: Nein. Das Gesetz, das dies vorschrieb, wurde 1994 aufgehoben.
Q: Wenn wir in einem anderen Staat heiraten, wo können wir die Lizenz erhalten?
A: Sie müssen die Lizenz in dem Staat erhalten, in dem Sie heiraten. Die von uns ausgestellte Lizenz muss in Kentucky verwendet werden.
Q: Wir haben im Ausland geheiratet, müssen wir das in Ihrem Büro registrieren lassen?
A: Nein. Das Land, in dem Sie geheiratet haben, sollte Ihnen seine offizielle Bescheinigung schicken. Das County Clerk’s Office registriert nur die von ihm ausgestellten Heiratsurkunden.
Q: Wie ändere ich meinen Namen nach der Heirat?
A: Sie müssen die Heiratsurkunde, die wir Ihnen schicken, zum Sozialversicherungsamt bringen.
Q: Muss ich meinen Namen ändern?
A: Nein, aber Sie müssen das Sozialversicherungsamt trotzdem über Ihren Familienstand informieren.
Q: Wo erhalte ich Kopien der Scheidungsunterlagen?
A: Im Bezirksgericht.
Q: Muss ich meine Scheidungspapiere mitbringen?
A: Nein. Sie müssen Ihren von der Regierung ausgestellten Ausweis mitbringen.