Leider sind Pendelkosten nicht steuerlich absetzbar. Die Kosten für die Fahrt zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Hauptarbeitsstelle, egal wie weit sie entfernt sind, sind nicht absetzbar.
Die Kosten für die Fahrt mit dem Auto von der Wohnung zur Arbeit und zurück sind persönliche Fahrtkosten. Dies gilt auch für die Kosten, die Sie zahlen, um mit einem der folgenden Verkehrsmittel zur Arbeit und zurück zu fahren:
- Bus
- Trolley
- U-Bahn
- Taxi
Sie können die täglichen Fahrtkosten absetzen, wenn Sie zwischen Ihrer Wohnung und einem vorübergehenden Arbeitsort pendeln. Ein vorübergehender Arbeitsort ist ein Ort, der voraussichtlich ein Jahr oder weniger dauern wird (und dies auch tut). Normalerweise muss dieser Ort außerhalb des Stadtgebiets liegen, in dem Sie wohnen und normalerweise arbeiten.
Sie können die Kosten für die Fahrt zwischen Ihrer Wohnung und einem vorübergehenden Arbeitsort absetzen, wenn:
- Sie einen oder mehrere regelmäßige Arbeitsorte haben, die von Ihrer Wohnung entfernt sind.
- Die Arbeit gehört zu demselben Gewerbe wie Ihre ständige Arbeit, unabhängig von der Entfernung.
Wenn Ihre Wohnung Ihr Hauptgeschäftssitz ist, können Sie die Fahrtkosten absetzen, die Ihnen entstehen. Die Ausgaben müssen für die Fahrt von Ihrer Wohnung zu einem anderen Arbeitsort im selben Gewerbe oder Betrieb anfallen.