Deutschland – Anforderungen und Antragsverfahren für Touristen- und Besuchervisa

Das westeuropäische Land Deutschland ist ein wunderschönes Touristenziel, das jedes Jahr Millionen von Besuchern anzieht. Mit seiner reichen Geschichte, seinen majestätischen Schlössern und malerischen Landschaften ist Deutschland zu einem der attraktivsten Reiseziele weltweit geworden.

Außerdem gibt es, je nachdem, woher Sie kommen, bestimmte Verfahren, die Sie durchlaufen müssen, um nach Deutschland einzureisen und es zu besuchen. Wenn Sie also planen, für einen kurzen Zeitraum als Tourist oder Besucher nach Deutschland einzureisen, benötigen Sie ein deutsches Visum für einen Kurzaufenthalt, auch bekannt als Touristen- oder Besuchervisum.

Lassen Sie uns alles durchgehen, was Sie über die deutschen Anforderungen an ein Touristen-/Besuchervisum und das Antragsverfahren wissen müssen.

Brauche ich ein Visum, um als Tourist/Besucher nach Deutschland einzureisen?

Da Deutschland Mitglied des Schengen-Raums ist, können Staatsangehörige von 62 Ländern zu touristischen Zwecken nach Deutschland einreisen, ohne ein Visum beantragen zu müssen. Die Einwohner dieser Länder dürfen sich für einen Zeitraum von 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten visumfrei in Deutschland aufhalten.

Wenn Sie hingegen Staatsangehöriger eines der unten aufgeführten Länder sind, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland ein Touristen-/Besucher-Kurzzeitvisum.

Afghanistan Gabun Oman
Algerien Gambia Pakistan
Angola Ghana Papua-Neuguinea
Armenien Guinea Palästinensische Behörde
Aserbaidschan Guinea-Bissau Philippinen
Bahrain Guyana Katar
Bangladesch Haiti Russland
Belarus Indien Ruanda
Belize Indonesien Sao Tome und Principe
Benin Iran Saudi Arabien
Bhutan Irak Senegal
Bolivien Jamaika Sierra Leone
Botswana Jordanien Somalia
Burkina Faso Kasachstan Südafrika
Burma/Myanmar Kenia Südsudan
Burundi Kosovo Sri Lanka
Kambodscha Kuwait Sudan
Kamerun Kirgisistan Surinam
Kap Verde Laos Swaziland
Zentralafrikanische Republik Libanon Syrien
Tschad Lesotho Tadschikistan
China Liberia Tanzania
Komoren Libyen Thailand
Kongo Madagaskar Timor-Leste
Cote D’ivoire Malawi Togo
Kuba Maldiven Tonga
Dem. Rep. Kongo Mali Tunesien
Dschibuti Mauritanien Türkei
Dominikanische Republik Mongolei Turkmenistan
Ecuador Marokko Uganda
Ägypten Mosambik Usbekistan
Äquatorialguinea Namibia Vietnam
Eritrea Nepal Jemen
Äthiopien Niger Sambia
Fidschi Nigeria Simbabwe
Nordkorea Nördliche Marianen

Anmerkung: Wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, hängt die Visumpflicht davon ab, mit welchem Reisepass Sie reisen möchten. Wenn der von Ihnen gewählte Reisepass ein Visum vorschreibt, müssen Sie ein solches entsprechend den Anforderungen beantragen.

Was sind die Voraussetzungen für die Beantragung eines Touristen-/Besuchervisums für Deutschland?

Die deutschen Behörden befolgen bestimmte (strenge) Regeln und Anforderungen, wenn es um die Erteilung eines Visums geht. Daher ist es wichtig, sich vor der Antragstellung über alle Anforderungen zu informieren.

Hier sind die erforderlichen Dokumente, die Sie für die Beantragung eines Besucher-/Touristenvisums für Deutschland benötigen:

  • Visumantragsformular. Vollständig mit den korrekten Informationen ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben.
  • Zwei aktuelle Fotos. Innerhalb der letzten drei Monate aufgenommen, in Übereinstimmung mit den Kriterien für Schengen-Visafotos.
  • Gültiger Reisepass. Nicht älter als zehn Jahre und mit einer Mindestgültigkeit von drei Monaten über den geplanten Schengen-Aufenthalt hinaus. Er muss mindestens zwei leere Seiten haben, um die Visummarke anbringen zu können.
  • Hin- und Rückflugbuchung oder Reiseplan. Ein Dokument, das Daten und Flugnummern enthält und die Ein- und Ausreise aus dem Schengen-Raum angibt. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Flugreservierung für die Beantragung eines Touristenvisums erhalten.
  • Reisekrankenversicherung. Nachweis, dass Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, die medizinische Notfälle mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 € für den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthalts abdeckt. Die Versicherung kann einfach online bei Europ Assistance, AXA Schengen oder DR-WALTER abgeschlossen werden.
  • Unterkunftsnachweis. Ein Nachweis, aus dem hervorgeht, wo Sie sich während Ihres Aufenthalts in Schengen aufhalten werden. Dies könnte eine:
    • Hotel-/Hostelbuchung sein. Mit Name, vollständiger Adresse, Telefon und E-Mail, für die gesamte Zeit, in der Sie sich im Schengen-Raum aufhalten werden.
    • Mietvertrag. Wenn Sie in dem Land, in dem Sie sich aufhalten werden, eine Wohnung gemietet haben.
  • Brief des Reiseveranstalters. Wenn Sie mit einer Reiseagentur reisen werden.
  • Nachweis der finanziellen Mittel. Ein Nachweis, aus dem hervorgeht, dass Sie über genügend Geld verfügen, um Ihren Lebensunterhalt während Ihres Aufenthalts in Schengen zu bestreiten. Dies kann sein:
    • Kontoauszug.
    • Patenschaftserklärung. Wenn eine andere Person Ihre Reise in den Schengen-Raum finanziell unterstützt. Es wird auch oft als Unterstützungserklärung bezeichnet.
    • Eine Kombination aus beidem.
  • Einladungsschreiben Ihres Gastgebers in Deutschland mit einer Kopie des Reisepasses und/oder der Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland
  • Nachweis der Beziehung zum Gastgeber mit Wohnsitz in Deutschland.
  • Verpflichtungserklärung. Wenn Ihr Gastgeber für alle Ihre Ausgaben aufkommt, muss er dieses Dokument, auch Verpflichtungserklärung genannt, unterschreiben. Das Formular erhalten Sie bei der deutschen Ausländerbehörde am Wohnort Ihres Gastgebers, dessen Zahlungsfähigkeit von dieser Behörde überprüft wird.
  • Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses.
    • Wenn angestellt:
      • Arbeitsvertrag,
      • Urlaubserlaubnis des Arbeitgebers
      • Einkommensteuererklärung
    • Wenn selbständig:
      • Kopie der Gewerbeerlaubnis,
      • Bankauszug des Unternehmens der letzten 6 Monate
      • Einkommensteuererklärung (ITR)
    • Wenn Student:
      • Nachweis der Immatrikulation &
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Universität
  • Reiseplan. Eine Beschreibung der Reise nach Europa, des Reisezwecks, der Orte, die Sie in Europa besuchen werden, der Zeitrahmen und alle persönlichen Daten.
  • Für Minderjährige:
    • Entweder Geburtsurkunde / Nachweis der Adoption / Sorgerechtsbeschluss, wenn die Eltern geschieden sind / Sterbeurkunde der Eltern.
    • Einverständniserklärung der Eltern, einschließlich Passkopien beider Elternteile/Erziehungsberechtigten.

Wie beantragt man ein Touristen-/Besuchervisum für Deutschland?

Um ein Touristen-/Besuchervisum für Deutschland zu beantragen, folgen Sie einfach den unten aufgeführten Schritten:

  • Zunächst sollten Sie daran denken, sich frühzeitig zu bewerben. Mindestens 3 Wochen vor Ihrem Reisedatum.
  • Suchen Sie die nächstgelegene deutsche Botschaft/Konsulat in Ihrem Land. Dort sollten Sie einen Termin vereinbaren. Wenn es in Ihrem Land keine deutsche Botschaft/kein deutsches Konsulat gibt, sollten Sie die deutsche Botschaft in einem Nachbarland ausfindig machen. Je nach Botschaft können Sie auch online einen Termin vereinbaren.
  • Füllen Sie das Antragsformular genau und wahrheitsgemäß aus. Drucken Sie zwei Kopien aus und unterschreiben Sie beide.
  • Bezahlen Sie die Visagebühr und nehmen Sie die Zahlungsbestätigung mit.
  • Vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, bevor Sie den Antrag einreichen.
  • Vorbereiten Sie sich auf das Vorstellungsgespräch, indem Sie im Internet nach den in solchen Fällen häufig gestellten Fragen suchen. Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie pünktlich sind, nicht zu spät und auch nicht zu früh.

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit für das Touristen-/Besuchervisum für Deutschland?

Die Bearbeitungszeit für das Touristen-/Besuchervisum für Deutschland hängt stark von der Antragsstelle und deren Arbeitsbelastung zu diesem Zeitpunkt ab. Im Allgemeinen beträgt die Wartezeit für ein Schengen-Besucher-/Touristenvisum weltweit zwei Wochen, aber man kann sich nie zu sicher sein, deshalb ist es wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

In einigen Fällen beträgt die Wartezeit für das deutsche Touristen-/Besuchervisum 30 Tage, aber je nach den verschiedenen Umständen kann es bis zu 60 Kalendertage dauern. Wie gesagt, es hängt weitgehend von der Arbeitsbelastung ab.

Wann sollte ich das Touristen-/Besuchervisum für Deutschland beantragen?

Es wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Bis vor kurzem konnten Sie einen Antrag 3 Monate vor Ihrem Reisedatum stellen. Nach den neuen Schengen-Visabestimmungen, die im Februar 2020 in Kraft treten, können Sie Ihren Antrag jedoch 6 Monate vor Ihrer Reise einreichen.

Wie hoch ist die Gebühr für ein Touristen-/Besuchervisum für Deutschland?

Die Gebühr für ein Touristen-/Besuchervisum für Deutschland beträgt 80 € für Erwachsene. Kinder im Alter von 6-12 Jahren müssen 40 € bezahlen. Staatsangehörige von Ländern, die Visaerleichterungsabkommen mit der EU geschlossen haben, zahlen 35 €.

Hinweis: Die Schengen-Visumgebühr kann sich jederzeit ändern, und wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird, wird Ihnen das Geld nicht zurückerstattet.

Wie lange ist das Touristen-/Besuchervisum für Deutschland gültig?

Das Schengen-Kurzzeitvisum ist in der Regel für maximal 90 Tage innerhalb von sechs Monaten gültig. Wie lange Ihr Visum gültig ist, hängt von der Botschaft ab, die das Visum ausgestellt hat.

Der Zeitraum, in dem Sie sich im Schengen-Raum aufhalten dürfen, steht auf Ihrer Visummarke, die in Ihren Reisepass geklebt wird. Wie man eine Visummarke liest, erfahren Sie hier.

Andere Visumarten für Deutschland

  • Deutschland Flughafentransitvisum
  • Deutschland Transitvisum
  • Deutschland Geschäftsvisum
  • Visum für offiziellen Besuch in Deutschland
  • Deutschland Medizinisches Visum
  • Deutschland Messe Messe &Ausstellungsvisum
  • Deutschland Ausbildungs-/Praktikumsvisum
  • Deutschland Visum für Gastwissenschaftler &Forscher
  • Visum zum Studium in Deutschland
  • Deutschland Visum zur Familienzusammenführung
  • Deutschland Arbeitsvisum
  • Deutschland Job-Visum für Arbeitssuchende

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