Verhaltensanalyse:
Der Name des Abschlusses oder Programms muss den Begriff „Verhaltensanalyse“ (oder ein funktionales Äquivalent) enthalten. Graduiertenprogramme, die von der Association for Behavior Analysis International akkreditiert sind, erfüllen diese Anforderung.
Bildung:
Der Name des Abschlusses oder des Programms muss die Wörter „Bildung“ oder „Bildung“ enthalten.“Bewerber mit einem Abschluss in Pädagogik, die diese Anforderung nicht erfüllen, müssen Unterlagen einreichen, aus denen klar hervorgeht, dass:
(a) die Kursarbeit auf Pädagogik ausgerichtet war; UND
(b) der Abschluss von einem Fachbereich (definiert als die lokale Ansammlung von akademischen Lehrkräften, die für die Aufstellung eines spezialisierten Lehrplans innerhalb einer Hochschule/Schule verantwortlich sind) für Pädagogik angeboten wurde.
Psychologie:
Der Name des Abschlusses oder Programms muss das Wort „Psychologie“ oder „psychologisch“ enthalten. Bewerber mit einem Abschluss in Psychologie, die diese Anforderung nicht erfüllen, müssen Unterlagen einreichen, aus denen klar hervorgeht, dass:
(a) die Kursarbeit auf Psychologie ausgerichtet war; UND
(b) der Abschluss von einem Fachbereich (definiert als die lokale Ansammlung von akademischen Lehrkräften, die für die Aufstellung eines spezialisierten Lehrplans innerhalb einer Hochschule/Schule verantwortlich sind) der Psychologie angeboten wurde.
Anmerkung:
Abschlüsse in Formen der Beratung und anderen Bereichen der psychischen Gesundheit müssen diese Definitionen erfüllen.
Studiengang, in dem der Kandidat eine von der ABAI verifizierte Kurssequenz absolviert hat:
Bewerber, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen nachweisen, dass sie (a) eine einzelne ABAI-geprüfte Kurssequenz (BCBA-Niveau) als Teil ihrer Studienanforderungen absolviert haben und (b) die geprüfte Kurssequenz alle aktuellen Kursanforderungen für die BCBA-Niveau-Zertifizierung erfüllt und (c) die geprüfte Kurssequenz von dem Fachbereich angeboten wurde, in dem der Studiengang angesiedelt war, und im offiziellen Studienplan des Studiengangs enthalten war.
Hinweis:
Die nachgewiesenen Kurse können entweder als Kernanforderungen oder als Wahlfächer angeboten worden sein, sie müssen jedoch von der Fakultät des Studiengangs angeboten worden sein.